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Die Regenbogenflagge kehrt offiziell an das Stonewall National Monument zurück. Nach einem erbitterten Rechtsstreit hat die Trump-Administration am Montagabend grünes Licht gegeben. Die Flagge, die im Februar im Zuge einer neuen Verbotswelle entfernt worden war, muss nun per Gerichtsbeschluss dauerhaft und offiziell am Geburtsort der modernen queeren Bewegung wehen.
Der Hintergrund des Konflikts
Im Februar 2026 ordnete der National Park Service (NPS) unter Verweis auf eine neue Richtlinie des Innenministeriums an, die Pride-Flagge vom offiziellen Fahnenmast des Denkmals zu entfernen. Die Richtlinie besagte, dass auf bundeseigenem Grund ausschließlich die US-Flagge („Stars and Stripes“) sowie Dienstflaggen wehen dürfen. Die Entfernung löste in New York Proteste aus. Aktivisten errichteten daraufhin provisorische Flaggen an den Zäunen des Parks, während Politiker wie der New Yorker Bezirkspräsident Brad Hoylman-Sigal die Maßnahme als „feigen Versuch der Auslöschung queerer Geschichte“ verurteilten.
Der rechtliche Durchbruch
Die Washington Litigation Group reichte zusammen mit Lambda Legal im Namen mehrerer Organisationen (darunter die Gilbert Baker Foundation und Equality New York) Klage ein. Das Hauptargument: Die NPS-Richtlinie selbst enthalte eine Ausnahme für Flaggen mit historischem Kontext. Da das Stonewall-Denkmal explizit die Unruhen von 1969 und den Beginn der modernen LGBTIQ*-Rechtsbewegung ehrt, sei die Flagge untrennbar mit der historischen Bedeutung des Ortes verbunden. In dem am Montag (13. April 2026) bekannt gegebenen Vergleich erkannte die Regierung diese Argumentation nun an. Die Vereinbarung: Die Flagge muss innerhalb von sieben Tagen wieder angebracht werden. Der Bund verpflichtet sich, die Flagge dauerhaft beizubehalten. Gemäß dem US-Flaggenkodex wird die Regenbogenflagge unterhalb der US-Flagge, aber oberhalb der Flagge des National Park Service hängen.
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Sieg für die LGBTIQ*-Community
Das Stonewall National Monument umfasst den Christopher Park gegenüber dem legendären Stonewall Inn. Dort begannen im Juni 1969 nach einer Polizeirazzia die Aufstände, die heute als Geburtsstunde der weltweiten Pride-Bewegung gelten. Die Flagge dort gilt nicht nur als Dekoration, sondern als Teil des Denkmalschutzes.
„Das ist ein vollständiger Sieg für unsere Mandanten und die LGBTIQ*-Community“, erklärte Alexander Kristofcak, leitender Anwalt der Kläger. „Die Regierung hat endlich anerkannt, was wir vom ersten Tag an gesagt haben: Die Pride-Flagge gehört zum Stonewall.“
*Quellen: AFP, Washington Litigation Group, National Park Service (NPS)