In St. George, Utah, glaubte die Stadtverwaltung, Drag-Performances mit bürokratischen Tricks aus dem öffentlichen Raum drängen zu können. Doch dieser Versuch ist spektakulär gescheitert – juristisch und finanziell.
Ausgangspunkt war der Versuch, der Organisation Southern Utah Pride eine Genehmigung für eine Drag-Show im öffentlichen Park zu verweigern. Die Stadt argumentierte, die Veranstaltung sei „nicht familienfreundlich“ genug und müsse deshalb verlegt werden – ein Schritt, den Kritiker*innen als gezielte Ausgrenzung queerer Inhalte bewerteten.
Tatsächlich hatte die Stadt laut Gericht versucht, die Veranstaltung kurzfristig in ein abgelegenes Areal zu verschieben – weg von der eigentlichen Pride-Location im Park. Ein klassischer Fall von „nicht verbieten, aber unsichtbar machen“.
Die Veranstalter*innen Southern Utah Drag Stars wehrten sich gemeinsam mit der American Civil Liberties Union (ACLU) und zogen vor Gericht. Dort stellte Bundesrichter David Nuffer klar: Die Maßnahme der Stadt verletzte den ersten Verfassungszusatz – also das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Drag sei eine Form künstlerischen und politischen Ausdrucks und damit geschützt. Eine Kommune dürfe Inhalte nicht aufgrund von Missbilligung oder politischem Druck verdrängen. Besonders deutlich wurde das Gericht bei der Einschätzung, dass die Stadt gezielt auf Beschwerden konservativer Gruppen reagiert habe – und damit inhaltlich motiviert gehandelt habe.
Teure Niederlage für die Stadt
Nach dem verlorenen Verfahren folgt nun die finanzielle Konsequenz: Rund 350.000 Dollar muss die Stadt zahlen, vor allem für Anwaltskosten der Klägerseite. Möglich wird das durch US-Bürgerrechtsgesetze, die es Kläger*innen erlauben, bei erfolgreichen Klagen ihre Kosten erstattet zu bekommen.
Was als Versuch begann, eine Drag-Show aus dem Zentrum der Öffentlichkeit zu drängen, endet damit als kostspieliges Eigentor. Das Urteil macht klar: Wer Grundrechte aus ideologischen Gründen einschränkt, riskiert nicht nur juristische Niederlagen, sondern auch erhebliche finanzielle Schäden.
Für die LGBTIQ*-Community ist die Entscheidung mehr als ein Einzelfall. Sie stärkt die Position queerer Veranstaltungen im öffentlichen Raum – gerade in Regionen, in denen konservative Kräfte versuchen, Sichtbarkeit zurückzudrängen.
In St. George jedenfalls ist die Botschaft angekommen: Die Bühne gehört nicht denen, die sie verbieten wollen – sondern denen, die darauf stehen.