Indonesiens einflussreicher Islamrat hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der gleichgeschlechtliches Verhalten und LGBTIQ*-„Kampagnen“ kriminalisieren soll, sein Vorsitzender fordert gar Anti-LGBTIQ*-Gesetze nach russischem Vorbild. Unterstützung kommt bereits aus Politik und Religionsministerium.
Der Druck auf die LGBTIQ*-Community in Indonesien wächst. Der einflussreiche Indonesische Ulema-Rat Majelis Ulama Indonesia (MUI) hat einen eigenen Gesetzentwurf ausgearbeitet, mit dem gleichgeschlechtliches Verhalten und öffentliches Eintreten für LGBTIQ* strafrechtlich verfolgt werden sollen. Wie der MUI selbst mitteilt, soll der Entwurf dem Parlament und Präsident Prabowo Subianto vorgelegt werden.
Wie weit die Forderungen innerhalb des MUI reichen, zeigt eine Äußerung seines Vorsitzenden Anwar Iskandar. Er forderte die Regierung Ende Juni auf, sich am Vorgehen Russlands zu orientieren. Dort hatte der Oberste Gerichtshof 2023 die sogenannte „internationale LGBT-Bewegung“ als „extremistisch“ eingestuft (männer* berichtete).
Iskandar ging sogar noch weiter: Indonesien solle die LGBTIQ*-Bewegung nach russischem Vorbild als „Terrorismus“ behandeln. Wenn Russland so vorgehen könne, müsse Indonesien mindestens ebenso konsequent sein, erklärte er auf MUI Digital, dem hauseigenen Medium des Islamrats.
Bislang handelt es sich dabei um Forderungen des MUI – nicht um geltendes Recht oder einen bereits vom Parlament verabschiedeten Gesetzentwurf. Der MUI ist eine einflussreiche islamische Gelehrtenorganisation, aber kein staatliches Gesetzgebungsorgan.
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Anwar Iskandar, Vorsitzender des Indonesischen Ulema-Rats MUI, bei einer Pressekonferenz in Jakarta im Juli 2024. Iskandar fordert für Indonesien ein schärferes Vorgehen gegen LGBTIQ*s und nennt Russland als Vorbild.
Entwurf soll an Präsident und Parlament gehen
Der Vorstoß ist allerdings konkreter als eine religiöse Stellungnahme. MUI-Vizechef Cholil Nafis erklärte beim Kongress indonesischer Muslim*innen im Juli, der Islamrat habe gemeinsam mit weiteren muslimischen Organisationen sowohl eine wissenschaftlich-juristische Begründung als auch einen Gesetzentwurf zur „Verhinderung und Bestrafung“ von LGBTIQ* ausgearbeitet. Nach Angaben des MUI sollten die Unterlagen anschließend dem Präsidenten und dem Parlament übergeben werden.
Nach den bisherigen Aussagen des Islamrats soll nicht die sexuelle Orientierung als solche strafbar sein. Bestraft werden sollen vielmehr gleichgeschlechtliches Verhalten und sogenannte LGBTIQ*-„Kampagnen“. Dazu zählt der MUI ausdrücklich auch Aktivitäten in sozialen Medien.
Was genau unter einer solchen „Kampagne“ verstanden werden soll, bleibt jedoch unklar. Genau darin sehen indonesische Menschenrechtsorganisationen eine besondere Gefahr: Bereits Aufklärung über Menschenrechte oder die öffentliche Unterstützung von LGBTIQ*s könnte als vermeintliche Werbung für Homosexualität oder trans* Identitäten ausgelegt werden. Wie der MUI selbst über die Kritik berichtet, lehnt eine Koalition zivilgesellschaftlicher Organisationen deshalb die geplante Kriminalisierung ab.
Unterstützung aus dem Parlament
Der MUI steht mit seinen Forderungen nicht allein. Singgih Januratmoko, stellvertretender Vorsitzender der für Religions- und Sozialfragen zuständigen Kommission VIII des indonesischen Parlaments, erklärte im Juni seine Unterstützung für strengere Vorschriften gegen LGBTIQ*s und deren Unterstützer*innen.
Wie der MUI unter Berufung auf Januratmoko berichtet, sei die Kommission bereit, auf Grundlage der Vorschläge spezifischere Regeln auszuarbeiten. Der Abgeordnete forderte außerdem das Kommunikationsministerium und die Strafverfolgungsbehörden auf, stärker gegen Social-Media-Konten und Inhalte vorzugehen, die nach seiner Darstellung für LGBTIQ* werben.
Auch aus dem Religionsministerium kamen zustimmende Signale. Eine zivilgesellschaftliche Koalition verweist auf entsprechende Äußerungen von Abu Rokhmad, dem Generaldirektor für islamische Angelegenheiten im Ministerium.
Ob daraus tatsächlich ein Gesetz wird, ist dennoch offen. Bislang gibt es keinen Beleg dafür, dass der MUI-Entwurf offiziell in das nationale Gesetzgebungsprogramm aufgenommen wurde. Noch im Juni erklärte der Islamrat, er wolle erreichen, dass das Vorhaben in dieses Programm aufgenommen wird.
Mehr zum Thema: Alle Beiträge in unserem männer*-Dossier Indonesien.
Neues Strafrecht trifft gleichgeschlechtliche Paare bereits
Der Vorstoß kommt zu einem Zeitpunkt, an dem sich die rechtliche Situation für LGBTIQ*s in Indonesien ohnehin verschärft hat. Seit Januar gilt ein neues Strafgesetzbuch. Es stellt unter anderem Sex außerhalb einer rechtlich anerkannten Ehe unter Strafe.
Artikel 411 sieht dafür bis zu ein Jahr Haft vor. Eine Strafverfolgung kann allerdings nicht beliebig eingeleitet werden, sondern setzt eine Anzeige bestimmter naher Angehöriger beziehungsweise von Ehepartner*innen voraus.
Das Gesetz nennt gleichgeschlechtlichen Sex nicht ausdrücklich. Da Indonesien gleichgeschlechtliche Ehen jedoch nicht anerkennt, können schwule und lesbische Paare ihre Beziehungen grundsätzlich nicht in eine Ehe überführen. Human Rights Watch warnt deshalb, dass die Bestimmungen auch einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen gleichen Geschlechts kriminalisieren können. Auch unverheiratetes Zusammenleben kann nach Artikel 412 mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft werden.
Der MUI-Entwurf könnte die staatlichen Eingriffsmöglichkeiten nun deutlich über das Sexualleben hinaus erweitern – auf öffentliche Sichtbarkeit, Interessenvertretung und möglicherweise auch Informationsangebote für LGBTIQ*s.
LGBTIQ* als „nichtmilitärische Bedrohung“
Menschenrechtsorganisationen beobachten noch eine weitere Entwicklung mit Sorge. Wie der ASEAN SOGIE Caucus berichtet, wird die Verbreitung von „LGBTQ*-Kultur“ in der indonesischen Verteidigungspolitik für die Jahre 2025 bis 2029 als nichtmilitärische Bedrohung behandelt. Die Organisation führt dies auf die Präsidialverordnung Nr. 111 aus dem Jahr 2025 zurück.
Der ASEAN SOGIE Caucus warnt vor einer zunehmenden sicherheitspolitischen Rahmung queeren Lebens. Vor diesem Hintergrund erhält die Forderung des MUI-Chefs, die LGBTIQ*-Bewegung nach russischem Vorbild als Bedrohung zu behandeln, zusätzliches Gewicht.
Auch Human Rights Watch dokumentiert anhaltende Diskriminierung und Übergriffe gegen LGBTIQ*s in Indonesien. Die Organisation fordert die Regierung seit Jahren auf, diskriminierende Vorschriften abzuschaffen und LGBTIQ*s besser vor Gewalt und Verfolgung zu schützen.
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Bei einer Demonstration in Bogor protestierten islamistische Gruppen im Juli 2023 gegen LGBTIQ*s. Indonesiens einflussreicher Ulema-Rat MUI will nun gleichgeschlechtliches Verhalten und LGBTIQ*-„Kampagnen“ unter Strafe stellen.
Menschenrechtsorganisationen warnen vor Kriminalisierung
Gegen die Pläne formiert sich Widerstand. Amnesty International Indonesia und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen haben Parlamentspräsidentin Puan Maharani in einem offenen Brief aufgefordert, den geplanten Gesetzentwurf zur „Prävention und Bekämpfung von LGBTQ“ abzulehnen.
Die Organisationen warnen davor, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu kriminalisieren und damit gegen verfassungsrechtliche sowie internationale Menschenrechtsverpflichtungen Indonesiens zu verstoßen. Besonders problematisch sei die unscharfe Vorstellung einer LGBTIQ*-„Kampagne“. Menschen könnten bereits deshalb ins Visier geraten, weil sie selbst LGBTIQ*s sind oder sich öffentlich für deren Grundrechte einsetzen.
Die Folgen könnten zudem über klassische Menschenrechtsarbeit hinausreichen. Nach Angaben von UNAIDS leben in Indonesien rund 570.000 Menschen mit HIV. Die Epidemie konzentriert sich außerhalb Papuas stark auf besonders betroffene Gruppen, darunter Männer, die Sex mit Männern haben, Sexarbeiter*innen, trans Personen und Menschen, die Drogen injizieren. Allein in Jakarta wird die Zahl der Männer, die Sex mit Männern haben, auf knapp 80.000 geschätzt.
Wie weit ein mögliches Verbot von LGBTIQ*-„Kampagnen“ reichen würde und ob beispielsweise HIV-Prävention, sexuelle Gesundheitsaufklärung oder die Arbeit von Community-Organisationen davon betroffen sein könnten, ist bislang offen.
Fest steht dagegen: Der Vorstoß des Islamrats fällt nicht in ein politisches Vakuum. Neues Strafrecht, eine sicherheitspolitische Rahmung von LGBTIQ* als vermeintliche Bedrohung und Forderungen aus Teilen des Parlaments nach stärkerer Kontrolle queerer Inhalte weisen bereits in dieselbe Richtung. Ob Indonesiens Parlament den MUI-Entwurf tatsächlich aufgreift, dürfte deshalb entscheidend dafür sein, ob aus der Kampagne des Islamrats eine weitere Verschärfung der staatlichen LGBTIQ*-Politik wird.
