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Diskriminierung

Die Wohnung geht an andere. Die Beförderung auch. Diskriminierung ist selten der offene Rausschmiss, meist die Summe kleiner Entscheidungen, die niemand begründen muss. Hier stehen Fälle, Rechtslage und Gegenwehr.

Was schützt das Gesetz?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz greift bei Arbeit und Alltagsgeschäften, aber es verlangt Nachweise, kurze Fristen und Nerven. Viele wägen ab, ob ein Verfahren den Preis wert ist. Wir berichten über die Fälle, in denen sich jemand entschieden hat, ihn zu zahlen.

Wo trifft es am härtesten?

Auf dem Wohnungsmarkt, weil dort niemand eine Begründung schuldet. In der Medizin, wo eine falsche Frage die Diagnose verzögert. Und bei mehrfacher Betroffenheit: Wer queer ist und rassistisch markiert wird, erlebt beides gleichzeitig und muss sich für jede Beschwerde für eine Ebene entscheiden.

Was kann ich tun?

Vorfälle datiert notieren, Zeug*innen benennen, früh bei einer Antidiskriminierungsstelle beraten lassen – die Fristen sind kurz. Beratung gibt es kostenlos, auch anonym.

Auch dazu: Homophobie, Transphobie, Gleichberechtigung, Arbeit

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