Symbolbild: DALL-E
Das Berufungsgericht in der italienischen Hafenstadt an der Adria, Bari, erstmals die rechtliche Elternschaft von drei Personen anerkannt: zwei Vätern und einer Mutter. Das Urteil markiert einen Wendepunkt in der italienischen Rechtsprechung und könnte den Weg für moderne Formen der Co-Elternschaft in ganz Europa ebnen.
Italien, ein Land, das unter der aktuellen Regierung von Giorgia Meloni einen strikt konservativen Kurs in der Familienpolitik fährt, erlebt eine juristische Premiere. Wie die renommierte Tageszeitung Corriere della Seraberichtet, hat der Berufungsgerichtshof von Bari entschieden, dass ein heute vierjähriges Kind offiziell drei rechtliche Elternteile haben darf. Damit erkennt das Gericht eine Realität an, die über das biologische und das traditionelle binäre Elternmodell hinausgeht.
Der Fall: Eine deutsch-italienische Familiengeschichte
Der Ursprung dieses Präzedenzfalls liegt in Deutschland. Der biologische Vater, ein Mann mit italienisch-deutscher Staatsangehörigkeit, lebt seit über zehn Jahren in einer festen Beziehung mit seinem Ehemann. Das Kind wurde vor vier Jahren geboren, nachdem eine langjährige Freundin der Familie eingewilligt hatte, das Kind nach einem einvernehmlichen sexuellen Verhältnis auszutragen.
Wichtig für die juristische Bewertung: Es handelte sich nicht um eine Leihmutterschaft (die in Italien unter Strafe steht), sondern um eine private Übereinkunft im Rahmen einer engen Freundschaft.
In Deutschland wurde die Situation bereits kurz nach der Geburt rechtlich gefestigt:
- Das Kind wurde vom leiblichen Vater und der Mutter anerkannt.
- Der Ehemann des Vaters vollzog eine Stiefkindadoption, der die Mutter ausdrücklich zustimmte.
- Das deutsche Jugendamt und ein Richter bestätigten, dass diese Konstellation dem Kindeswohl diene, da das Kind in einer stabilen emotionalen Umgebung mit drei Bezugspersonen aufwachse.
Der Rechtsstreit: Widerstand der italienischen Bürokratie
Die juristischen Probleme begannen, als die Väter versuchten, die deutsche Adoptionsurkunde in Italien registrieren zu lassen. Die zuständige italienische Gemeinde verweigerte die Eintragung mit dem Verdacht auf eine „umgangene Leihmutterschaft“ (utero in affitto). In Italien ist die Leihmutterschaft ein hochemotionales Thema, das von der aktuellen Regierung sogar als „Universaldelikt“ eingestuft werden soll, was die Verfolgung auch bei Durchführung im Ausland ermöglichen würde. Das Berufungsgericht in Bari wies diese Bedenken nun allerdings zurück. Die Richter stellten fest, dass keine Ausbeutung vorlag und die Entscheidung der Mutter freiwillig und ohne finanzielle Transaktionen erfolgte.
Das Urteil: Fokus auf das „Kindeswohl“
In der Urteilsbegründung betonten die Richter, dass die Übernahme der deutschen Entscheidung nicht gegen die öffentliche Ordnung (ordine pubblico) in Italien verstoße. Vielmehr stehe das Wohl des Kindes im Zentrum: Ein Kind habe das Recht auf Kontinuität in seinen familiären Beziehungen. Da das Kind seit seiner Geburt bei den beiden Vätern lebt, aber auch eine enge Bindung zur Mutter und deren Familie (einschließlich biologischer Geschwister) pflegt, sei die Anerkennung aller drei Elternteile die einzige logische Konsequenz. Die Anwältin der Väter, Pasqua Manfredi vom Netzwerk Rete Lenford (einer Organisation für LGBTIQ*-Rechte), erklärte gegenüber Medien:
„Dieses Urteil zeigt, dass ein Abkommen über geteilte Elternschaft zwischen drei Personen nach italienischem Recht nicht verboten ist, sofern Leihmutterschaft ausgeschlossen werden kann. Es ist kein Verbrechen, sondern die Anerkennung einer erweiterten Familie.“
Ein Präzedenzfall für die „Plurale Elternschaft“
Die Tragweite dieses Urteils ist für die „plurale Elternschaft“ fundamental, da es das bisherige Dogma von maximal zwei rechtlichen Elternteilen aufbricht und erstmals geteilte Elternschaftsformen offiziell legitimiert. Das Gericht schafft dabei eine präzise juristische Trennung zwischen der in Italien verbotenen kommerziellen Leihmutterschaft und altruistischen Modellen der Co-Elternschaft im privaten Umfeld. Gleichzeitig stärkt der Beschluss die europäische Rechtskontinuität, indem er sicherstellt, dass im EU-Ausland rechtmäßig begründete Familienverhältnisse nicht an nationalen Grenzen ihre Gültigkeit verlieren.
Ausblick
Ob die Staatsanwaltschaft Revision beim Kassationsgericht, dem höchsten Gericht Italiens, einlegen wird, bleibt abzuwarten. Aber für den Moment hat das Kind aus Bari etwas erreicht, was bisher unmöglich schien: Es ist das erste Kind Italiens, das offiziell zwei Väter und eine Mutter hat ein historisches Zeugnis für eine sich wandelnde Rechtswelt.
*Quellen: Corriere della Sera, Pressemitteilung Rete Lenford, Gerichtsakten des Berufungsgerichtshofs Bari