Am 2. September 2026 hat Grindr einen Rechtsstreit beendet, der seit April 2024 am High Court of England and Wales anhängig war. 26 Millionen Pfund, rund 30 Millionen Euro, zahlbar in zwei Raten: 13 Millionen bis zum 31. Dezember 2026, 13 Millionen bis zum 31. März 2027. Bekannt wurde das über eine Pflichtmitteilung an die US-Börsenaufsicht SEC, ein Formular 8-K vom 4. September. Kein Schuldeingeständnis, keine gerichtliche Feststellung. Das Unternehmen bestreitet die Vorwürfe und erkennt zugleich den Vertrauensverlust an, den britische Nutzer für die Zeit vor 2020 beschrieben haben.
Grafik: KI-erstellt
Fünf Behörden, dieselbe Datenpraxis: Norwegen sanktioniert, Spanien stellt ein, Großbritannien rügt. Quellen: Datatilsynet und Berufungsgericht Borgarting; AEPD, Verfahren E/03624/2021; ICO-Reprimand Juli 2022; noyb-Beschwerde C012.
Die deutschen Meldungen dazu sind korrekt und kurz. Sie lassen zwei Dinge weg: was genau in diesen Daten stand – und dass es für Nutzer*innen in Deutschland keinen vergleichbaren Weg gibt, dasselbe geltend zu machen.
Was du stattdessen selbst tun kannst, steht am Ende dieses Textes. Vier Punkte, zehn Minuten.
Was in den Gebotsanfragen stand
Die Klage der Kanzlei Austen Hays stützte sich auf die Datenpraxis bis Anfang 2020. Zum Streitgegenstand gehörten nicht nur Standort, Alter und Geschlecht, sondern der HIV-Status, das Datum des letzten Tests und die Frage, ob jemand PrEP nimmt. Grundlage war unter anderem eine Untersuchung des norwegischen Forschungsinstituts SINTEF aus dem Jahr 2018, wonach Grindr solche Angaben an die Analysedienstleister Localytics und Apptimize weitergegeben hatte – ein Vorgang, über den männer* schon 2021 im Zusammenhang mit dem norwegischen Bußgeld berichtet hat. Nach der Veröffentlichung stoppte das Unternehmen diese Weitergabe.
Der zweite Strang ist technischer und wirkt harmloser, ist es aber nicht. Beim Real-Time Bidding wird ein Werbeplatz in Millisekunden versteigert. Die Gebotsanfrage, die dabei an mögliche Käufer geht, enthält Merkmale des Geräts – darunter die Mobile Advertising ID, eine dauerhafte Kennung, mit der sich dieselbe Person über Apps und Jahre hinweg wiedererkennen lässt. Die norwegische Aufsicht hat in ihrem Bußgeldbescheid festgestellt, dass Grindr solche Daten ohne wirksame Einwilligung an Werbepartner gab. Die entscheidende juristische Frage war dabei nicht, ob dort „schwul“ stand. Sie war, ob die Auskunft, dass jemand Grindr nutzt, für sich genommen eine Auskunft über die sexuelle Orientierung ist.
Grafik: KI-erstellt
Vom Gerät zum Datenhändler: Bei jedem Öffnen der App gingen Standort, Werbe-ID und die Angabe der App-Nutzung als Gebotsanfrage in eine Werbeauktion. Quellen: Bußgeldbescheid der norwegischen Datenschutzbehörde Datatilsynet vom Dezember 2021; Bericht „Out of Control“ des norwegischen Verbraucherrats und von noyb, Januar 2020; Electronic Frontier Foundation, Juni 2026.
Oslo sagt ja, Madrid sagt nein
Auf diese Frage haben zwei europäische Behörden bei nahezu identischer Beschwerdelage gegensätzlich geantwortet.
- Norwegen bejahte sie. Die Datatilsynet kündigte im Januar 2021 zunächst 100 Millionen Kronen an und setzte im Dezember 2021 65 Millionen Kronen fest. Die Beschwerdeinstanz Personvernnemnda bestätigte das im September 2023, das Bezirksgericht Oslo 2024, das Berufungsgericht Borgarting im Oktober 2025. Die Angabe in der Datenschutzerklärung, man verkaufe keine persönlichen Nutzerdaten zu Werbezwecken, nannte das Gericht laut Urteilsbericht „eindeutig irreführend“. Zum Eurobetrag ist die Quellenlage uneinheitlich: Je nach Kurs und Berichtszeitpunkt kursieren 5,6, 5,7, 5,8, 6,3 und 9,6 Millionen Euro für dieselbe Strafe. Verlässlich ist allein die Kronensumme.
- Spanien verneinte sie. Auf die Beschwerde von Rights International Spain hin stellte die AEPD das Verfahren E/03624/2021 im Januar 2022 ein. Sie prüfte den im April 2020 überarbeiteten Einwilligungsdialog und übernahm die Argumentation des Unternehmens, die App stehe Menschen jeder Orientierung offen und lasse deshalb keinen zwingenden Rückschluss zu. Dieselbe Vorlage, dieselbe Verordnung, entgegengesetztes Ergebnis.
Grafik: KI-erstellt
Der Weg durch die Instanzen, oben die Aufsicht in Norwegen, unten das britische Verfahren. Quellen: Datatilsynet, Personvernnemnda, Bezirksgericht Oslo, Berufungsgericht Borgarting, Form 8-K vom 4. September 2026.
Diese Spaltung ist kein Randdetail, sie erklärt die Bußgeldhöhe. Und sie hat eine Kehrseite, die selten benannt wird: Weil beide Behörden den Fall jeweils selbst entschieden haben, statt ihn an eine federführende Aufsicht abzugeben, dürfte auch jede deutsche Aufsichtsbehörde ein eigenes Verfahren führen können. Ob eine es getan hat, ist nicht öffentlich bekannt.
Was wir in Berlin und Bonn gefragt haben
Deshalb hat männer* am 9. September bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit angefragt: Sind Beschwerden gegen Grindr eingegangen, und seit wann? Läuft oder lief ein Prüf- oder Bußgeldverfahren? Richtet sich die Zuständigkeit, weil das Unternehmen keine Hauptniederlassung in der EU unterhält, nach dem Wohnsitz der Betroffenen – für Berliner*innen also nach Alt-Moabit? Und wie bewertet die Behörde die Frage, die Oslo und Madrid gegensätzlich beantwortet haben?
Bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben wir gefragt, ob der Fall in der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden Gegenstand einer Befassung war und ob es eine abgestimmte deutsche Position zur Einordnung nach Artikel 9 DSGVO gibt.
Antworten lagen bei Redaktionsschluss nicht vor. Wir reichen sie nach.
Über den Kanal geklagt
Was in London möglich war, ist hier zurzeit versperrt. Am 30. April 2026 hat das Kammergericht Berlin die Abhilfeklage der Stiftung SOMI gegen X als unzulässig abgewiesen (Az. 20 VKl 1/25). Gefordert waren mindestens 750 Euro je in Deutschland registriertem Nutzer wegen der Datenverarbeitung, zusätzlich 250 Euro für Betroffene eines Datenlecks. Das Gericht hat nicht entschieden, dass die Verarbeitung rechtmäßig war. Es hat entschieden, dass sich solche Ansprüche nicht bündeln lassen: § 15 Abs. 1 VDuG verlangt im Wesentlichen gleichartige Ansprüche, und ein Datenschutzschaden hänge von Nutzungsdauer, Datenart und individuellem Kontrollverlust ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Damit steht die Asymmetrie: In England konnte eine Kanzlei rund 12.000 Betroffene sammeln und den Anspruch als Gruppe durchsetzen. In Deutschland bleibt der Weg über Artikel 82 DSGVO – die Einzelklage, mit eigenem Kostenrisiko, für Beträge im dreistelligen Bereich. Ausgerechnet bei jenen Daten, deren Offenlegung nach Einschätzung der norwegischen Instanzen die Orientierung preisgibt, ist die kollektive Durchsetzung am schwersten. Wie viele Menschen in Deutschland betroffen wären, lässt sich nicht sagen: Grindr weist rund 14 Millionen Nutzer weltweit aus, Zahlen für einzelne Länder veröffentlicht das Unternehmen nicht.
Die 2.167 Pfund, die niemand versprochen hat
Grafik: KI-erstellt
Bußgeld und Vergleich im Vergleich: Was Grindr für die Datenpraxis bis 2020 zahlt. Quellen: Bußgeldbescheid der norwegischen Datenschutzbehörde Datatilsynet vom Dezember 2021, bestätigt vom Berufungsgericht Borgarting im Oktober 2025; Grindr Inc., Form 8-K an die SEC vom 4. September 2026.
Fast alle Meldungen zum Vergleich enthalten eine Rechnung: 26 Millionen geteilt durch 12.000 ergibt 2.167 Pfund pro Person. Die Zahl stammt aus keiner Zusage. Das 8-K nennt weder eine Gesamtsumme noch eine Klägerzahl, sondern nur die beiden Raten; Gesamtsumme und Klägerzahl kommen aus der Berichterstattung des Guardian und von der Kanzlei. Austen Hays weist darauf hin, dass zunächst Anwalts- und Versicherungskosten aus dem Topf beglichen werden. Wie viel am Ende bei den Einzelnen ankommt, ist offen. Auch die Klägerzahl schwankt in den Quellen zwischen mehr als 11.000 und 12.000.
Wer die Durchschnittszahl weitergibt, ohne diesen Vorbehalt, verspricht Betroffenen etwas, das niemand zugesagt hat.
Der Kontrollverlust ist nicht bei allen gleich groß
Wer die App 2016 dreimal geöffnet hat, hat nicht dasselbe verloren wie jemand, der dort vier Jahre lang seinen HIV-Status hinterlegt hatte – in diesem Punkt hat das Kammergericht sachlich recht, und Pauschalbeträge für alle wären ein grobes Instrument. Dazu kommt: Der beanstandete Einwilligungsdialog wurde im April 2020 ersetzt und von der spanischen Behörde nicht beanstandet, und der Eigentümer ist seit 2020 ein anderer – bis dahin gehörte Grindr dem chinesischen Konzern Beijing Kunlun Tech.
Nur: Aus der Feststellung, dass Schäden verschieden groß sind, folgt nicht, dass es kein Verfahren geben kann, in dem sie festgestellt werden. Das englische Verfahren hat genau das geleistet, ohne die Unterschiede zu leugnen – die Verteilung der Summe regelt die Kanzlei nach Fallgruppen, nicht das Gericht nach Kopfzahl.
Zwanzig Domains in einer Viertelstunde
Der Vergleich schließt die Vergangenheit ab. Über die Gegenwart sagt er nichts.
Die Electronic Frontier Foundation hat die App am 23. Juni 2026 mit der Analysesoftware TrackerControl beobachtet und in 15 Minuten Nutzung Verbindungen zu 20 Tracking-Domains Dritter protokolliert, darunter Anbieter, die Werbeplätze über Real-Time Bidding versteigern. Grindr erklärt, keine genauen Standortdaten und keine Profilangaben mehr an Werbepartner zu geben; die Weitergabe der Werbe-ID räumt das Unternehmen ein. Der Widerspruch gegen personalisierte Werbung ist möglich, aber nach EFF-Darstellung nicht überall voreingestellt.
Dazu kommt die neue Baustelle. Grindr baut KI-Funktionen aus – einen Chatbot, Profilvorschläge, Zusammenfassungen früherer Chats und verhaltensbasierte Profilhinweise, die anzeigen, mit welchen Typen jemand bevorzugt schreibt, wann er online ist und wie oft er selbst anschreibt. Für besonders geschützte Daten wie Chatinhalte und genaue Standorte verlangt das Unternehmen eine ausdrückliche Zustimmung. Profilfotos, Alter, Anzeigename und Taps werden nach EFF-Recherche standardmäßig fürs Training verwendet; wer das nicht will, muss mehrere Ebenen der Einstellungen durchklicken. Der eingeblendete Hinweis hat nach dieser Darstellung als einzige auffällige Schaltfläche „Proceed“.
Das ist die Fortsetzung derselben Konstruktion, die 2021 in Oslo als unwirksame Einwilligung durchgefallen ist – nur mit anderem Verwendungszweck. Und sie ist nicht theoretisch geblieben: 2021 hat der Newsletter The Pillar einen ranghohen US-Geistlichen mit kommerziell erworbenen Bewegungsdaten geoutet, die aus dem Werbedatenmarkt stammten. Im Dezember 2025 hat noyb zwei Beschwerden bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht: TikTok habe über den Dienstleister AppsFlyer die Grindr-Nutzung eines Betroffenen mitbekommen – männer* hat darüber berichtet. Die Verfahren laufen, die Unternehmen haben sich dazu zunächst nicht geäußert.
Was du jetzt tun musst
Grafik: KI-erstellt
Grindr holt für Chatinhalte und genauen Standort eine Zustimmung ein, für vier weitere Datenarten nicht. Quelle: Electronic Frontier Foundation, Untersuchung vom 23. Juni 2026, und das Grindr-Hilfecenter.
Für Leser*innen sind vier Dinge sofort möglich, unabhängig von jedem Verfahren:
- In den Grindr-Einstellungen dem verhaltensbasierten Anzeigenprofil widersprechen und die Nutzung persönlicher Daten fürs KI-Training deaktivieren – beides liegt an verschiedenen Stellen.
- Die Werbe-ID des Telefons zurücksetzen oder ganz deaktivieren (iOS: Tracking-Anfragen verbieten, Android: Werbe-ID löschen). Sie ist der Faden, an dem die Profile hängen.
- Eine Auskunft nach Artikel 15 DSGVO verlangen. Ein Selfie mit Reisepass, wie es Grindr 2021 im von noyb dokumentierten Fall verlangte, muss dafür niemand schicken.
- Wer einen konkreten Schaden benennen kann, kann nach Artikel 82 DSGVO klagen oder sich bei der Datenschutzbehörde seines Bundeslandes beschweren. Beides ist von der Berliner Entscheidung zur Verbandsklage nicht berührt.
Für die Jahre bis 2020 ist gezahlt. Für die Voreinstellungen von heute zahlt niemand. In Oslo hat die Prüfung fünf Jahre und neun Monate gedauert. In Berlin hat sie noch nicht begonnen.