Foto: Stefan Frerichs, CC BY-SA 2.0 de, wikimedia
Landgericht Mainz. Foto: Von Stefan Frerichs (Stefan 13:14, 25. Mär. 2008 (CET)) - Eigenes WerkOriginaltext: selbst fotografiert, CC BY-SA 2.0 de, Link
Zwei junge Syrer lockten einen schwulen Landsmann über Snapchat in den Mainzer Hartenbergpark, schlugen ihn und bedrohten ihn mit einem Messer. Die Verteidigung sprach von einer eskalierten Begegnung – das Gericht sah einen Plan, verraten durch eine Chatnachricht.
Das Landgericht Mainz hat zwei Syrer aus dem Saarland zu langen Haftstrafen verurteilt. Die Fünfte Strafkammer verhängte gegen einen 23-Jährigen sieben Jahre und sechs Monate, gegen seinen 22-jährigen Mittäter sieben Jahre und einen Monat, wie die Allgemeine Zeitung berichtet. Das Urteil lautet auf besonders schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, als Motiv sah die Kammer die Homosexualität des Opfers.
Nach Überzeugung des Gerichts schlugen die beiden den 31-Jährigen am Abend des 13. Januar im Hartenbergpark, bedrohten ihn mit einem Messer und raubten sein Handy samt 300 Euro. Er müsse sterben, der Islam dulde Männer wie ihn nicht, sollen sie gedroht haben. Dass er auf Männer steht, hatte das Opfer nach eigener Aussage schon im Chat erwähnt. Beide Täter sitzen seit Februar in Untersuchungshaft.
Der Plan im Chat
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte achteinhalb Jahre gefordert. Laut Anklage sollte der Mann zunächst zu einem Parkplatz am Bruchweg gelockt und dort am Auto überwältigt werden. Warum es dazu nicht kam, zeigt eine ausgewertete Handynachricht: „Nicht am Auto, es sind zu viele Leute hier.“ Im Park soll einer der beiden dann gesagt haben, er komme ins Paradies, wenn er den Mann töte. Beendet hat den Angriff ein Radfahrer, der zufällig vorbeikam. Suchanfragen des 23-Jährigen führten laut Bericht zudem auf Seiten der Terrormiliz IS.
Die Erklärung wechselte, der Schuldige blieb derselbe: das Opfer.
Die Verteidigung hatte Bewährungsstrafen von höchstens zwei Jahren beantragt. Zum Prozessauftakt hieß es, man sei wegen einer möglichen Jobvermittlung nach Mainz gefahren und vom 31-Jährigen bedrängt worden. Am letzten Verhandlungstag trug der Anwalt des 23-Jährigen vor, sein Mandant habe selbst homosexuelle Neigungen verspürt und es probieren wollen, dann sei es ihm zu viel geworden. Die Kammer ist keiner der beiden Versionen gefolgt.
Wessen Schuld
Der 31-Jährige war nach eigener Aussage nach Deutschland gekommen, um seine Homosexualität straffrei leben zu können. Seit der Tat hat er Albträume und traut sich kaum allein auf die Straße. Im Zeugenstand gab er sich selbst die Schuld:
„Ich hasse mich. Wäre ich nicht so, hätte ich diese Männer nie getroffen.“
Die Masche ist nicht neu: Im Mai wurde der Sänger Leopold von einem vermeintlichen Grindr-Date in seiner Berliner Wohnung überfallen, im August 2025 machte eine Gruppe junger Männer im Volkspark Friedrichshain gezielt Jagd auf Schwule. Das Mainzer Urteil gibt dem Opfer eine Antwort, die es sich selbst nicht geben konnte: Schuld trägt nicht, wer sich verabredet, sondern wer aus der Verabredung eine Falle baut. *ck/queer.de
Hilfe und Beratung: Die Ansprechstelle der Polizei Rheinland-Pfalz für LGBTIQ* ist unter [email protected] erreichbar. In Berlin hilft MANEO, das schwule Anti-Gewalt-Projekt, unter (030) 216 33 36.