Foto: Freepik
Ein unscheinbares Kürzel mit großer Wirkung: „ANST“ – für „Ansteckungsgefahr“ – steht in deutschen Polizeidatenbanken neben mehr als 22.000 Namen. Was nach einer Sicherheitsmaßnahme klingt, bedeutet in der Praxis oft Stigmatisierung und den Eingriff in Persönlichkeitsrechte. Die Deutsche Aidshilfe (DAH) kritisiert die Speicherung als veraltet und rechtswidrig – und fordert ein Ende dieser Praxis.
Stigmatisierung durch unscheinbares Kürzel
Das Kürzel „ANST“ wird im zentralen Informationssystem der Polizeibehörden (INPOL-Z) genutzt, um Menschen mit einer HIV-, Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-Diagnose als „ansteckend“ zu markieren. Betroffene erfahren davon in der Regel nicht, und auch der konkrete Infektionsstatus – etwa ob eine HIV-Therapie erfolgreich ist und keine Übertragungsgefahr besteht – wird nicht berücksichtigt. Polizeibeamt*innen sehen lediglich den Warnhinweis, der pauschal eine Gefahr suggeriert.
Die DAH kritisiert, dass diese Praxis auf medizinisch überholten Annahmen basiert. „HIV kann unter erfolgreicher Therapie nicht übertragen werden – das ist seit Jahren wissenschaftlich belegt. Dennoch werden Menschen mit HIV weiterhin polizeilich stigmatisiert“, so Kerstin Mörsch von der DAH-Kontaktstelle für HIV-Diskriminierung.
BKA hält an fragwürdiger Begründung fest
Das Bundeskriminalamt (BKA) verteidigt die Speicherung mit dem Argument, dass der aktuelle Gesundheitsstatus von Betroffenen bei polizeilichen Maßnahmen nicht bekannt sei. Zudem verweist es auf „Lebens- und Begleitumstände“ vieler Betroffener, etwa Drogen- oder Alkoholkonsum, die ein erhöhtes Infektionsrisiko für Dritte bedeuten könnten. Diese pauschale Kategorisierung verstärkt jedoch Vorurteile gegenüber marginalisierten Gruppen und ignoriert die Realität vieler Menschen mit HIV oder Hepatitis.
Dabei hatte der Nationale AIDS-Beirat bereits 2016 empfohlen, die Speicherung solcher Gesundheitsdaten zu beenden. Dennoch bleibt die Praxis bestehen – offenbar ohne regelmäßige Überprüfung der Einträge. Die hohe Zahl gespeicherter Personen legt nahe, dass viele dieser Vermerke dauerhaft bestehen bleiben, selbst wenn eine Infektion längst ausgeheilt oder eine HIV-Therapie erfolgreich ist.
Persönlichkeitsrechte verletzt
Juristisch ist die Speicherung hochproblematisch. Rechtsanwalt Jasper Prigge erklärt, dass eine „Gefahrenprognose“ immer an einen konkreten Zeitpunkt gebunden sein müsse – und nicht automatisch eine langfristige Speicherung rechtfertige. Ein einmaliges Ermittlungsverfahren oder ein Vorfall in der Vergangenheit könne nicht als Begründung dienen, um Menschen dauerhaft als „ansteckend“ zu markieren.
Laut Prigge verstößt die Praxis gegen das Persönlichkeitsrecht und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. „Eine Speicherung muss geeignet, erforderlich und angemessen sein – und das ist hier klar nicht der Fall.“
Löschen der Einträge bleibt schwierig
Die Behörden argumentieren, dass Einträge regelmäßig überprüft und gelöscht werden müssen. Doch in der Praxis passiert dies offenbar nur selten. Wer vermutet, in der Datenbank gespeichert zu sein, kann eine Selbstauskunft bei der Polizei beantragen und gegebenenfalls eine Löschung fordern. Die Kanzlei Prigge stellt hierfür ein kostenfreies Musterschreiben bereit.
Die DAH fordert, dass die polizeiliche Speicherung von HIV- und Hepatitis-Daten sofort gestoppt wird. „Die Art und Weise, wie derzeit Gesundheitsdaten in den Polizeidatenbanken gespeichert werden, halten wir für rechtswidrig“, so Mörsch. Es brauche klare Regelungen, um die Persönlichkeitsrechte von Menschen mit HIV und Hepatitis zu schützen – und die Stigmatisierung durch staatliche Institutionen zu beenden. *Quelle: Deutsche Aidshilfe