Nach der Durchsuchung im Casa Kuà hat männer* beim GKV-Spitzenverband und beim Gemeinsamen Bundesausschuss nachgefragt, wie es um die Hormontherapie für trans* Menschen steht. Die Übergangsregel der Kassen schließt nicht-binäre Menschen ausdrücklich aus, und ob die Kassen sich überhaupt an sie halten, erfasst niemand.
Am 18. Oktober durchsuchten rund 38 Einsatzkräfte das Casa Kuà in der Kreuzberger Naunynstraße. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Mitte 2026 gegen Unbekannt, unter anderem wegen unerlaubten Handels mit Arzneimitteln und nach dem Betäubungsmittelgesetz, wie sie rbb|24 bestätigte. Sichergestellt wurden laut Polizei Hormonpräparate, Betäubungsmittel, Datenträger und Bargeld. Selbstorganisierte Netzwerke seien für viele trans* Personen der einzige Weg zu Hormonen, sagte der Arzt Martin Viehweger gegenüber rbb|24.
Ein Grund liegt drei Jahre zurück. Am 19. Oktober 2023 hat das Bundessozialgericht (B 1 KR 16/22 R) geschlechtsangleichende Behandlungen zur neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode erklärt. Die Kassen dürfen seither nur zahlen, wenn der G-BA Regeln dafür festgelegt hat. Die gibt es bis heute nicht.
Rundschreiben unter Verschluss
Am 26. Oktober 2023 empfahl der GKV-Spitzenverband den Kassen per Rundschreiben, bei der bisherigen Praxis zu bleiben. Anfang 2026 hat er die Empfehlung auf Bitte des Gesundheitsministeriums erneuert. Herausgeben will er das Dokument nicht, Rundschreiben seien „ein internes Kommunikationsmedium“. „Dafür bitten wir um Verständnis.“ Verbindlich ist die Empfehlung auch nicht: Die Kassen entschieden „im Einzelfall eigenverantwortlich“, schreibt Pressereferent Robert Köhler auf Anfrage von männer*.
Wie sie entscheiden, weiß der Verband nach eigener Aussage nicht. Zahlen zu Regressen oder abgelehnten Anträgen hat er keine, es sei nicht seine Aufgabe, das Verwaltungshandeln der Kassen „zu überwachen, zu erfassen, auszuwerten“. Die Bundesregierung hatte dem Linken-Abgeordneten Maik Brückner ebenfalls geantwortet, ihr lägen dazu „keine Erkenntnisse“ vor. Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) berichtet dagegen, dass Kassen bei niedergelassenen Endokrinolog*innen Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchführen und bereits gezahlte Behandlungskosten zurückfordern.
Erfasst wird, was die Polizei sicherstellt. Wer seine Therapie verliert, erfasst niemand.
Nur für zwei Geschlechter
Die Empfehlung gilt laut GKV-Spitzenverband „ausschließlich“ für „Mann-zu-Frau-Transsexualismus/Frau-zu-Mann-Transsexualismus“. Behandlungen, die „die Uneindeutigkeit der äußeren Geschlechtsmerkmale“ erhöhen, sollen die Kassen weiterhin nicht übernehmen. Dabei schreibt derselbe Verband, das BSG-Urteil gelte „unabhängig davon, ob es sich um binäre oder nicht-binäre Personen handelt“. Das Urteil trifft also beide Gruppen, die Übergangslösung schützt nur eine. Als nicht-binäre Person sei eine Hormonbehandlung im deutschen Gesundheitssystem „kaum möglich“, sagte Béla Hackenberg von der Organisation TGEU rbb|24.
Der G-BA hat sein Verfahren am 19. März 2026 aufgenommen, unter dem Beratungsthema „Transsexualismus“, und will es innerhalb eines Jahres abschließen. Ob die Regelung nicht-binäre Menschen einschließt und was aus Praxen außerhalb der spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) wird, beantwortet die Pressestelle nicht, die Beratungen seien vertraulich. Nach dem Beschluss muss das Ministerium ihn prüfen, erst dann können sich ASV-Teams bilden.
Grafik: KI-erstellt
Drei Jahre Übergang: vom BSG-Urteil bis zur Versorgung in der ASV.
Was die Ermittlungen nicht erklären
Der Einwand liegt nahe: Wer verschreibungspflichtige Hormone ohne ärztliche Begleitung weitergibt, geht ein medizinisches Risiko ein, und Betäubungsmittel erklären keine Versorgungslücke. Ob sich die Vorwürfe bestätigen, ist offen. Die Ermittlungen erklären aber nicht, warum Menschen bei Netzwerken wie dem Casa Kuà landen. Berlins Queerbeauftragter Alfonso Pantisano (SPD) sagte rbb|24, ohne diskriminierungsfreie Versorgung dränge man trans* Menschen „in eine informelle und vielleicht sogar in eine gesetzlich nicht erlaubte Versorgung“.
Die DGE fordert, Regresse und Wirtschaftlichkeitsprüfungen auszusetzen, bis eine Regelung steht. Und wer den Kassen eine Übergangsregel empfiehlt, sollte wissen wollen, ob sie wirkt. Für nicht-binäre Menschen bräuchte es überhaupt erst eine.
männer* hat außerdem die DGE, die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und das Casa Kuà angefragt. Bis Redaktionsschluss lagen keine Antworten vor, wir reichen sie nach.
Bis die ersten ASV-Teams arbeiten, vergehen noch Monate, wahrscheinlich länger. Wie viele Menschen bis dahin ohne Therapie bleiben oder auf eigene Netzwerke ausweichen, weiß bisher niemand, der es wissen müsste.