Foto: M. Rädel
Jurassica Parka
Mario O. muss sich wohl in der kommenden Woche vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Ihm wird der Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten vorgeworfen. Eine Gerichtssprecherin bestätigte den angesetzten Termin gegenüber Kolleg*innen des Tagesspiegels. Die Verhandlung soll am Mittwoch, 23. September, stattfinden.
Mario O. ist in der Öffentlichkeit vor allem unter seinem Künstlernamen Jurassica Parka bekannt. Die Dragqueen gehörte zu den bekannten Persönlichkeiten der Berliner Szene, trat im SCHWUZ, Theatern und im TV auf. Nach Bekanntwerden der Ermittlungen zog sie sich weitgehend aus der Öffentlichkeit zurück, Kolleg*innen distanzierten sich von ihr – keine*r will etwas gewusst haben. Die Ermittlungen gegen ihn stehen im Zusammenhang mit einer Durchsuchung seiner Berliner Wohnung im Juli 2025 (wir berichteten). Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden dabei mehrere elektronische Datenträger sichergestellt. Darunter befanden sich ein iPhone, Laptops und externe Festplatten. Wie die Staatsanwaltschaft im Mai mitteilte, fanden die Ermittler auf den Datenträgern mutmaßlich kinderpornografisches Videomaterial von mehreren Stunden Länge sowie jugendpornografisches Videomaterial und entsprechende Bilddateien. Nach unseren Informationen sollen sich darunter 131 Videodateien mit mutmaßlich kinderpornografischem Inhalt mit einer Gesamtlänge von fünf Stunden und 25 Minuten sowie 28 Bilder befunden haben. Hinzu kamen demnach 17 Videodateien mit mutmaßlich jugendpornografischem Inhalt mit einer Gesamtlänge von 56 Minuten und fünf Bilder (wir berichteten).
Mario O. ist den Angaben zufolge bereits einschlägig vorbestraft. Welche strafrechtlichen Konsequenzen ihm im Falle einer Verurteilung drohen, wird auch von der rechtlichen Bewertung des nun sichergestellten Materials abhängen. Expert*innen halten angesichts der Vorwürfe und der Vorstrafe eine Freiheitsstrafe grundsätzlich für möglich. Entscheidend ist: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.
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