Wer über die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität eines anderen Menschen öffentlich verfügt, nimmt ihm eine Entscheidung ab, die nur ihm gehört. Wir berichten über Fälle, Begründungen und rechtliche Grenzen.
Was ist erlaubt?
Die sexuelle Orientierung gehört zum Kern der Privatsphäre. Wer sie ohne Einverständnis öffentlich macht, verletzt in der Regel das Persönlichkeitsrecht – auch bei Personen des öffentlichen Lebens. Ausnahmen sind eng und werden im Einzelfall abgewogen.
Wie wird es gerechtfertigt?
Mit dem Satz, es sei doch nichts Schlimmes. Wer das sagt, verwechselt die eigene Haltung mit den Folgen für andere: im Beruf, in der Familie, im Herkunftsland, in der Sorge um ein Visum. Eine zweite Rechtfertigung lautet Doppelmoral – wenn jemand queerfeindlich handelt und selbst queer lebt. Auch dann bleibt es eine Abwägung, keine Freigabe.
Was tun, wenn es passiert ist?
Belege sichern, Löschung verlangen, presserechtliche Schritte prüfen. Und die Frage stellen, wer jetzt informiert werden muss, bevor es andere tun.
Auch dazu: Coming-out, Diskriminierung, Medien

