Großbritannien will sogenannte Konversionstherapien unter Strafe stellen – und dabei ausdrücklich auch trans* Personen schützen. Ein Blick nach Europa, Kanada und in die USA zeigt, wie unterschiedlich Staaten mit den gefährlichen Pseudobehandlungen umgehen.
Nach jahrelangem politischen Stillstand kommt in Großbritannien Bewegung in den Kampf gegen sogenannte ‚Konversionstherapien‘. Die britische Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der missbräuchliche Praktiken zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder trans* Identität unter Strafe stellen soll.
Wer solche Maßnahmen durchführt, könnte in England und Wales künftig mit einer unbegrenzten Geldstrafe oder mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Der Entwurf enthält zudem Schutzanordnungen für Betroffene und gefährdete Personen. Auch das Anstiften oder Unterstützen solcher Praktiken im Ausland soll erfasst werden, wenn britische Staatsangehörige oder in Großbritannien lebende Personen betroffen sind.
Schutz für LGBTIQ* – mit klaren Grenzen für Täter*innen
Die britische Regierung betont, dass der Entwurf nicht legitime Gesundheitsversorgung, Psychotherapie oder offene Gespräche kriminalisieren soll. Strafbar wären demnach missbräuchliche Handlungen, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder trans* Identität einer Person zu verändern, und die erheblichen Schaden, Angst oder Leid verursachen.
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Protest für Trans-Rechte in London: Im April 2025 forderten Demonstrierende in Westminster unter anderem ein Verbot von Konversionstherapien.
Damit versucht die Regierung, eine politische Streitfrage zu entschärfen, die in Großbritannien seit Jahren für Konflikte sorgt. Frühere Pläne waren immer wieder verschoben, abgeschwächt oder politisch blockiert worden – insbesondere, wenn es um den Schutz von trans* Personen ging.
Genau dieser Punkt ist nun entscheidend: Der neue Entwurf schließt trans* Menschen ausdrücklich ein. Damit wäre das geplante Verbot nicht nur ein Schutz gegen sogenannte „Homo-Heilungen“, sondern auch gegen Versuche, trans* Identität zu unterdrücken oder „wegzutherapieren“.
Auch Spanien verschärft das Strafrecht
Fast zeitgleich treibt auch Spanien eine Verschärfung voran. Der Congreso de los Diputados hat eine Reform des Strafgesetzbuchs gebilligt, mit der sogenannte ‚Konversionstherapien‘ künftig als Straftat verfolgt werden sollen. Der Entwurf liegt nun im Senat, Änderungen sind also noch möglich.
Vorgesehen sind Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren sowie Geldstrafen für Personen, die Methoden, Programme oder Techniken anwenden, um die sexuelle Orientierung, sexuelle Identität oder den Geschlechtsausdruck eines Menschen zu verändern, zu unterdrücken, zu beseitigen oder zu verleugnen. Eine angebliche Einwilligung der betroffenen Person soll dabei nicht als Rechtfertigung gelten. Das ist juristisch wichtig, denn gerade Konversionsbehandlungen finden häufig in Abhängigkeitsverhältnissen statt – in Familien, religiösen Gemeinschaften, therapeutischen Settings oder unter massivem sozialem Druck. Dass Betroffene äußerlich zustimmen, bedeutet nicht automatisch, dass diese Zustimmung frei und selbstbestimmt erfolgt.
Niederlande: Verbot bereits beschlossen
Auch die Niederlande haben vorgelegt. Der Senat nahm Mitte Juni ein Gesetz an, das Konversionsbehandlungen strafbar macht. Erfasst werden sollen systematische und eindringliche Versuche, die sexuelle Orientierung oder Genderidentität einer Person zu verändern oder zu unterdrücken.
Damit wächst in Europa der Druck auf Staaten, solche Praktiken nicht länger als private, religiöse oder therapeutische Angelegenheit zu behandeln. Der Grundgedanke ist klar: Queere Menschen sind nicht krank. Ihre Identität muss nicht korrigiert werden.
Deutschland schützt – aber nicht umfassend
Deutschland hat Konversionsbehandlungen bereits seit 2020 verboten. Das Gesetz schützt Minderjährige grundsätzlich. Bei Erwachsenen greift das Verbot allerdings nur dann, wenn ihre Einwilligung etwa durch Täuschung, Drohung, Irrtum oder Zwang beeinträchtigt wurde.
Das ist eine zentrale Lücke. Denn viele Betroffene befinden sich auch als Erwachsene in emotionalen, religiösen oder familiären Abhängigkeiten. Gerade dort können Konversionsmaßnahmen schwer nachweisbar sein – und sich hinter Beratung, Seelsorge oder „Hilfe zur Identitätsfindung“ verstecken.
Der deutsche Schutz umfasst zwar ausdrücklich die sexuelle Orientierung und die selbstempfundene geschlechtliche Identität. Ein generelles Verbot für volljährige Betroffene gibt es aber nicht.
Kanada geht deutlich weiter
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Während Kanada sogenannte Konversionstherapien weitgehend verboten hat, gibt es in den USA Rückschläge: Aktivistin Qween Amor spricht im April 2026 bei einer Kundgebung am Stonewall National Monument in New York, nachdem der Supreme Court ein entsprechendes Verbot für LGBTIQ*-Minderjährige in Colorado gekippt hatte (männer* berichtete).
Wie umfassend ein Verbot aussehen kann, zeigt Kanada. Dort sind Konversionsmaßnahmen seit Januar 2022 bundesweit strafbar – unabhängig vom Alter der betroffenen Person und unabhängig von einer behaupteten Einwilligung.
Das kanadische Strafrecht schützt ausdrücklich vor Praktiken, die sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck verändern oder unterdrücken sollen. Verboten sind unter anderem die Durchführung sowie Werbung für und finanzielle Vorteile aus solchen Angeboten. Auch das Verbringen von Kindern ins Ausland, um sie dort etwaigen Pseudobehandlungen auszusetzen, ist illegal.
Kanada gehört damit zu den Ländern mit einem besonders weitreichenden Schutz.
Warum trans* Personen ausdrücklich genannt werden müssen
Der internationale Vergleich zeigt: Entscheidend ist nicht nur, ob ein Land ‚Konversionstherapien‘ verbietet. Entscheidend ist, wen das Gesetz wirklich schützt.
Viele frühere Debatten konzentrierten sich vor allem auf schwule, lesbische oder bisexuelle Menschen. Doch auch trans*, nicht-binäre und gendernonkonforme Personen sind besonders gefährdet, durch Druck, Drohungen, religiöse Rituale, Pseudotherapien oder vermeintliche „Beratung“ zur Anpassung an ein cisnormatives Geschlechterbild gedrängt zu werden.
Deshalb ist es ein starkes Signal, wenn Gesetze Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck ausdrücklich nennen. Wo diese Begriffe fehlen oder schwammig formuliert sind, entstehen Lücken – und genau diese Lücken nutzen Täter*innen aus.
Europa bewegt sich – aber uneinheitlich
Großbritannien, Spanien und die Niederlande zeigen, dass sich in Europa derzeit etwas bewegt. Doch der Schutz bleibt ein Flickenteppich. Manche Staaten erfassen trans* Personen ausdrücklich. Andere schützen nur Minderjährige umfassend. Wieder andere haben zwar Verbote beschlossen, müssen aber erst zeigen, ob diese in der Praxis wirklich greifen.
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Für Betroffene zählt am Ende nicht nur die Symbolik eines Gesetzes. Entscheidend ist, ob Täter*innen tatsächlich verfolgt werden, ob Beratungsstellen finanziert sind und ob queere Menschen wissen: Der Staat steht auf ihrer Seite.
Der britische Entwurf ist deshalb mehr als eine nationale Reform. Er ist Teil einer größeren Entwicklung: Sogenannte ‚Konversionstherapien‘ werden immer weniger als „umstrittene Behandlung“ verharmlost – und immer stärker als das benannt, was sie sind: ein Angriff auf die Würde, Selbstbestimmung und Gesundheit queerer Menschen.