Illustration: KI erstellt
Vor den Feierlichkeiten zum indonesischen Unabhängigkeitstag am 17. August hat der einflussreiche islamische Klerus des Landes ein Verbot von Männern in Frauenkleidung gefordert. Der Indonesische Klerusrat (MUI) erklärte die Praxis für „haram“ (verboten). Damit gerät eine langjährige Volkstradition ins Visier der religiösen Autoritäten.
In vielen Gemeinden Indonesiens ist es seit Jahrzehnten Brauch, dass Männer im Rahmen der jährlichen Feierlichkeiten in Kleidern oder mit Kopftüchern Fußball spielen oder an Festumzügen teilnehmen. Diese Aktionen galten gewöhnlich als humoristischer Volkssport ohne Bezug zur geschlechtlichen Identität. Neben den Verkleidungen gehören traditionell auch Sackhüpfen, Tauziehen und Stangenklettern zum Programm, mit dem das Land seine Unabhängigkeit von 1945 feiert.
Warnung vor vermeintlicher „LGBTIQ*-Kampagne“
Die Fatwa-Kommission des MUI begründete das Verbot mit einem angeblichen Verstoß gegen die Scharia sowie gegen gesellschaftliche Normen. Der Rat bezeichnete das Verkleiden als Teil einer „verdeckten Kampagne“ der LGBTIQ*-Bewegung. Das Verbot gilt explizit auch für Frauen, die Männerkleidung tragen.
Aktivisten und Menschenrechtler bewerten den Schritt hingegen als Teil einer fortschreitenden gesellschaftlichen Verengung. Dede Oetomo, Gründer der LGBTIQ*-Rechteorganisation GAYa Nusantara, betonte, dass das Tragen von Frauenkleidern bei den Feierlichkeiten eine tief verankerte Tradition in vielen Gemeinschaften sei. Die Warnung des Klerusrates sei Versuch einer verstärkten „Islamisierung“ des Alltagslebens. Dies führe zu einer weiteren Marginalisierung von trans Frauen, die in verschiedenen Teilen Indonesiens über Jahrhunderte hinweg toleriert wurden.
Zunehmende Vorfälle und rechtlicher Druck
Die Erklärung des MUI erfolgt vor dem Hintergrund spürbar zunehmender anti-LGBTIQ*-Aktionen im bevölkerungsreichsten muslimisch geprägten Land der Welt. Zuletzt kam es vermehrt zu physischen Angriffen auf homosexuelle Menschen. Zudem erließ die Regierung kürzlich eine präsidentielle Verordnung, die sogenannte „LGBTIQ*-Kultur“ als Bedrohung für die nationale Sicherheit einstuft.
*Quelle: AFP