Ein Polizeibeamter in Los Angeles zeichnete heimlich diskriminierende Äußerungen seiner Kolleg*innen auf – nun droht ihm selbst eine Anklage. Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie weit dürfen Whistleblower gehen, um Missstände zu belegen?
Nach Angaben seines Anwalts prüft die Staatsanwaltschaft von Los Angeles, ob gegen den LAPD-Beamten Daniel Flores Anklage wegen illegaler Tonaufnahmen erhoben wird. Hintergrund ist das kalifornische Datenschutzgesetz (California Invasion of Privacy Act), das das heimliche Aufzeichnen vertraulicher Gespräche grundsätzlich verbietet. Je nach Fall kann ein Verstoß als Vergehen oder sogar als Straftat verfolgt werden.
Der Auslöser: eine Morddrohung mit dem Messer
Wie die Los Angeles Times berichtet, trat Flores der Polizei 2013 bei und wechselte im November 2021 in die Rekrutierungsabteilung, die über die Aufnahme neuer Polizeibeamt*innen entscheidet. Laut seiner Klage habe sich das Arbeitsklima dort verschlechtert, nachdem sein damaliger Vorgesetzter in den Ruhestand gegangen war und dessen Nachfolger – identifiziert als Sergeant Denny Jong – eine Kultur der Nachsicht gegenüber abfälligen Bemerkungen etabliert habe.
Den Ausschlag, mit den Aufnahmen zu beginnen, gab laut Klage ein Vorfall im März 2024: Eine Kollegin soll gedroht haben, andere im Büro mit einem Messer zu erstechen, das sie an ihrem Schreibtisch aufbewahrte. Zwischen März und Oktober 2024 zeichnete Flores daraufhin rund 90 Gespräche auf, die er später der internen Ermittlungsabteilung übergab.
Abfällige Kommentare über Frauen, Schwarze und queere Kolleg*innen
Die Aufnahmen sollen dokumentieren, wie Vorgesetzte und Kolleg*innen wiederholt abfällige Bemerkungen über Bewerber*innen und andere Polizeibeschäftigte machten – bezogen auf Herkunft, Geschlecht und sexuelle Orientierung. Laut Klage hörte Flores unter anderem, wie ein asiatischstämmiger Vorgesetzter abwertend über eine „asiatische Invasion“ sprach, bevor er gezielt Beamte asiatischer Herkunft anwarb. Weibliche Kolleginnen sollen als unzuverlässig und respektlos gegenüber Vorgesetzten bezeichnet worden sein. Auch rassistische Kommentare über schwarze Kolleg*innen und queerfeindliche Beleidigungen gegenüber vermeintlich queeren Beamt*innen sind Teil der Vorwürfe.
Die psychische Belastung sei erheblich gewesen, so Flores in seiner Klage. Er habe unter Angstzuständen und körperlichen Beschwerden gelitten, später wurde bei ihm das posturale orthostatische Tachykardiesyndrom (POTS) diagnostiziert.
Nicht nur interne Konsequenzen
Während die Staatsanwaltschaft mögliche strafrechtliche Schritte prüft, wurde Flores bereits in einem internen Disziplinarverfahren ein Verstoß gegen Dienstvorschriften vorgeworfen. Nach Angaben seines Anwalts wurde eine 20-tägige unbezahlte Suspendierung empfohlen. Eine endgültige Entscheidung der Polizeiführung steht noch aus.
Unklar ist hingegen, welche Konsequenzen die Beamt*innen zu erwarten haben, deren Äußerungen auf den Aufnahmen dokumentiert wurden. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Fall mehrere interne Untersuchungen ausgelöst. Mindestens fünf Beschäftigte der betroffenen Einheit wurden vorübergehend vom Dienst abgezogen. Polizeichef Jim McDonnell bezeichnete die bekannt gewordenen rassistischen und homophoben Aussagen damals als inakzeptabel.
Juristische Gratwanderung
Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie können Beschäftigte Missstände offenlegen, wenn die Beweissicherung selbst strafrechtliche Folgen haben könnte?
Ob Flores tatsächlich gegen das kalifornische Gesetz verstoßen hat, dürfte davon abhängen, ob die Gespräche als vertraulich galten und ob sein Status als Polizeibeamter Ausnahmen rechtfertigt. Eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft steht noch aus – ebenso wie die der Polizeiführung über die empfohlene Suspendierung. Bis dahin bleibt offen, ob der Fall als Präzedenzfall für den Schutz von Whistleblowern in Uniform gilt – oder als Warnung.