Auf ihrem Weg in die Europäische Union krempelt die Ukraine ihr Arbeitsrecht um. Der Regierungsentwurf für einen neuen Arbeitskodex schützt Beschäftigte ausdrücklich vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. LGBTIQ*-Organisationen fordern allerdings weitergehende Regeln.
Die ukrainische Regierung will den Schutz von LGBTIQ*s vor Diskriminierung am Arbeitsplatz ausdrücklich im neuen Arbeitskodex des Landes verankern. Der Anfang September in die Werchowna Rada eingebrachte Gesetzentwurf Nr. 16010 nennt sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität weiterhin ausdrücklich als geschützte Merkmale. Der Entwurf befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung.
Foto: Sergey Bobok/AFP
Kharkiv Pride am 12. September 2026:
Kharkiv Pride am 12. September 2026: Die Ukraine will ihr Arbeitsrecht im Zuge der Annäherung an die EU grundlegend reformieren. Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität sollen im neuen Arbeitskodex ausdrücklich als geschützte Merkmale erhalten bleiben.
Kein Neuland, aber stärkere Verankerung
Ganz neu sind die Regelungen im ukrainischen Recht allerdings nicht: Bereits 2015 nahm das Parlament nach heftigen politischen Auseinandersetzungen sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität ausdrücklich in den arbeitsrechtlichen Diskriminierungsschutz auf. Der nun geplante Kodex übernimmt diesen Schutz und verankert ihn in einem eigenen Artikel. Dieser schreibt gleiche Rechte im Arbeitsleben sowie das Verbot von Diskriminierung, Mobbing und Belästigung fest.
Zudem geht der Entwurf über eine reine Aufzählung geschützter Merkmale hinaus: Er definiert ausdrücklich direkte und indirekte Diskriminierung. Auch Menschen mit HIV sollen geschützt bleiben: Eine tatsächliche oder vermutete HIV-Infektion darf kein Grund für eine Benachteiligung sein.
LGBTIQ*-Organisationen fordern Nachbesserung
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Das ukrainische National LGBTI Consortium begrüßt, dass sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität im Entwurf ausdrücklich geschützt bleiben, fordert aber eine Erweiterung. Nach Ansicht der Organisation sollte der Diskriminierungsschutz künftig vier Merkmale umfassen: sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale. Letzteres sei insbesondere für intergeschlechtliche Menschen von Bedeutung.
Der Policy-Koordinator des Konsortiums, Sviatoslav Sheremet, verweist zugleich auf die Wirkung der bisherigen Regelung. Die 2015 nach heftigen politischen Debatten eingeführten Bestimmungen hätten die Diskriminierung von LGBTIQ*s im Arbeitsleben tatsächlich verringert. Nun sollten Regierung und Parlament die Reform nutzen, um den Schutz weiter auszubauen.
EU-Beitritt als Motor für Reformen
Die Reform des Arbeitsrechts steht auch im Kontext des EU-Beitrittsprozesses der Ukraine, die seit 2022 Beitrittskandidatin ist. Das Europäische Parlament hat Kiew unter anderem aufgefordert, den allgemeinen Diskriminierungsschutz auszubauen und dabei sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität ausdrücklich zu berücksichtigen. Zudem drängt es auf Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und beim Schutz vor Hasskriminalität.
Der Gesetzentwurf Nr. 16010 ist noch nicht beschlossen. Ob das Parlament den Forderungen der LGBTIQ*-Verbände nach einem weitergehenden Diskriminierungsschutz noch folgen wird, bleibt abzuwarten.