Seit September 2025 wirbt Berlins größtes queeres Stadtmagazin um Kompliz*innen. 500 Euro pro Anteil, und der Verlag von SIEGESSÄULE, L-MAG, Kompass, Gay Guide und place2be.berlin geht an die Community. Am 8. Februar 2026 wurde die SIEGESSÄULE – Queere Medien eG gegründet, am 21. Juli ins Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen, GnR 1085 B.
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Quelle: Gutachtliche Äußerung des Prüfungsverbands vom 29.06.2026 (GnR 1085 B), Protokolle vom 08.02.2026, Handelsregister HRB 140073 B, Jahresabschluss 2024. Das Gutachten nennt fünf Euro, die Geschäftsführung auf Anfrage vier Euro.
In eigener Sache, gleich hier und nicht am Ende: männer* erscheint im blu media network und steht mit der SIEGESSÄULE im Wettbewerb. Redaktion und Beteiligte kennen einander aus der Berliner Szene. Wir halten das für einen Grund, besonders sauber zu belegen, und für keinen, das Thema anderen zu überlassen. Alle hier genannten Unterlagen liegen bei Registergericht und Bundesanzeiger und sind einsehbar.
Eine Stunde und sieben Minuten
Um 16:06 Uhr eröffnete Manuela Kay die Versammlung, um 17:13 Uhr schloss der Versammlungsleiter Marcel Weber sie. Dazwischen liegen die Gründung der Genossenschaft, die Wahl des Aufsichtsrats, die Bestellung des Vorstands und die Ermächtigung, Kaufverträge zu verhandeln.
Das Protokoll der Gründungsversammlung beginnt mit einem Satz, der die Konstruktion erklärt. Am 8. Februar 2026 fanden sich 19 Personen „auf Einladung der Initiatoren Manuela Kay, Gudrun Fertig, Birgit Bosold und Karin Beutelschmidt“ ein. Die vier Namen sind genau die vier Eigentümerinnen des Verlags: Die Gesellschafterliste der Special Media SDL GmbH vom 20. Juli 2026 führt Fertig und Kay mit je 47,5 Prozent, Beutelschmidt und Bosold mit je 2,5 Prozent. Die Genossenschaft, die den Verlag gekauft hat, wurde von den Frauen einberufen, die ihn verkauft haben.
Weiter im Protokoll. Die Generalversammlung wählte in offener Abstimmung Birgit Bosold, Holger Melzow und Karin Beutelschmidt in den Aufsichtsrat, jeweils mit 16 von 16 gültigen Stimmen bei drei Enthaltungen. Der Aufsichtsrat unterbrach die Versammlung, konstituierte sich, machte Beutelschmidt einstimmig zur Vorsitzenden und bestellte dann, „auf Vorschlag der Aufsichtsratsvorsitzenden Karin Beutelschmidt“, Gudrun Fertig und Manuela Kay einstimmig zu Vorstandsmitgliedern. Die Unterbrechung dauerte acht Minuten. Am Ende derselben Versammlung ermächtigte die Generalversammlung den Vorstand mit 17 von 19 Stimmen unter anderem dazu, „Kaufverträge zu verhandeln“.
Der Aufsichtsrat müsste unterschreiben. Alle drei Mitglieder sind mit dem Verlag verbunden.
Damit hat sich an diesem Sonntagnachmittag die Verkäuferseite auf die Käuferseite begeben: Eine Mitgesellschafterin schlägt die beiden Hauptgesellschafterinnen als Vorstand vor, und dieser Vorstand darf den Kaufvertrag über das Unternehmen verhandeln, das ihm selbst gehört.
Unterschreiben konnte der Vorstand ihn nicht. Wegen der personellen Identität muss die Genossenschaft dabei durch den Aufsichtsrat vertreten werden; das Gutachten verweist dafür auf § 39 Abs. 1 GenG. Auch das Register zieht mit: Die Anmeldung vom 2. Juli sah eine allgemeine Befreiung von § 181 BGB vor, die Änderungsanmeldung vom 17. Juli stellte klar, dass Vorstandsmitglieder „lediglich von der Beschränkung des § 181 2. Alternative BGB befreit werden“ können, also vom Verbot der Mehrfachvertretung.
Für den Kaufvertrag heißt das: Unterschreiben müsste ihn der Aufsichtsrat. Zwei der drei Aufsichtsratsmitglieder sind der GmbH laut Gutachten „(noch) als Minderheitsgesellschafterinnen verbunden“; die Gesellschafterliste führt Beutelschmidt und Bosold mit je 2,5 Prozent. Melzow ist das Mitglied, das der Prüfungsverband als Mediaberater der Verlagsgesellschaft beschreibt, tätig für die Genossenschaft nach § 9 Abs. 2 der Satzung. Alle drei Mitglieder des Gremiums, das auf Käuferseite zu entscheiden hätte, sind damit mit dem Verlag verbunden. Wer für die Genossenschaft tatsächlich unterzeichnet hat und an welchem Tag, teilt die Geschäftsführung nicht mit.
Und eine Entscheidung ist bis heute nicht belegt. Auf Seite 7 hält das Gutachten fest, die Befreiung von § 181 Alt. 2 BGB obliege dem Aufsichtsrat, und dann: „Eine entsprechende Entscheidung des Aufsichtsrats ist uns im Rahmen unserer Prüfung nicht bekannt gemacht worden.“
Fünf Euro, oder vier
Was diese Konstruktion gekostet hat, steht seit Juli im Register. Für die Eintragung einer Genossenschaft ist eine Gründungsprüfung vorgeschrieben. Der Prüfungsverband der kleinen und mittelständischen Genossenschaften hat sie durchgeführt und am 29. Juni 2026 eine gutachtliche Äußerung nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG vorgelegt, 31 Seiten.
Auf Seite 13 steht, die Genossenschaft beabsichtige, die „im Rahmen von umfänglichen Sanierungsmaßnahmen durch Darlehensverzichte und Neuaufnahme qualifiziert nachrangiger Fremdmittel rekapitalisierte Special Media SDL GmbH zu einem symbolischen Preis von € 5,00 vollständig zu übernehmen“. Geschäftsführerin Gudrun Fertig teilt auf Anfrage mit, gekauft worden sei für „symbolische 4 Euro“. Welcher der beiden Beträge am Ende im Vertrag steht, lässt sich von außen nicht klären; das Gutachten beschreibt einen Plan vom Juni, die Geschäftsführung den vollzogenen Kauf.
Der Kaufpreis ist einstellig. Erlassen wurden 256.500 Euro.
In jedem Fall gilt der Preis nicht für die Gesellschaft, wie sie in den Bilanzen steht, sondern für eine zuvor sanierte. Im Februar 2026 wurde in acht Erklärungen auf Darlehen von zusammen 256.500 Euro verzichtet. Weitere 180.000 Euro an privaten Nachrangdarlehen sollten 2026 eingeworben werden, dazu eine Kostensenkung um 130.000 Euro. Damit sollte die Unterbilanz vollständig verschwinden.
Das war nötig. Die Jahresabschlüsse der GmbH weisen für 2024 einen Jahresfehlbetrag von 143.254 Euro aus, das bilanzielle Eigenkapital mit null Euro und auf der Aktivseite einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 367.162 Euro. Das Reinvermögen ist negativ, die liquiden Mittel fielen binnen eines Jahres von 236.974 auf 73.879 Euro.
Acht Prozent von der eigenen Tochter
Die Genossenschaft wird Kreditgeberin ihrer eigenen Tochter. Bis 2028 sollen 320.000 Euro als nachrangige Gesellschafterdarlehen in die GmbH fließen, in mehreren Tranchen, endfällig, fünf Jahre Laufzeit, acht Prozent Jahreszinsen. 178.000 Euro davon gehen in Soft- und Hardware, laut Gutachten „entspricht ca. 56 %“. Ausgereicht wird das Geld „Zug um Zug mit der Beseitigung der Unterbilanzsituation“. Bis Ende 2028 soll das Eigenkapital der Genossenschaft auf über 400.000 Euro wachsen und zu etwa 80 Prozent als Gesellschafterdarlehen in der GmbH stecken.
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Quelle: Gutachtliche Äußerung des Prüfungsverbands vom 29.06.2026, GnR 1085 B, Seiten 13, 15, 16 und 20. Mitgliederkapital Stand 28.05.2026. Das Gutachten nennt fünf Euro, die Geschäftsführung auf Anfrage vier Euro.
Der Prüfungsverband hält die Planung für nachvollziehbar und die Werthaltigkeit der Darlehen auf Basis der vorgelegten Planzahlen für durchgängig gewährleistet. Er empfiehlt, Zweckbindungen und Covenants in die Verträge zu schreiben, und hält fest, dass zum Abschluss der Prüfung weder für den Kauf noch für die Darlehen Entwürfe vorlagen.
Bis 2028 leiht die Genossenschaft ihrer eigenen Tochter 320.000 Euro – zu acht Prozent.
Ein Satz auf Seite 20 fällt auf. Weil die Beteiligung bilanziell kaum zu Buche schlägt, sieht der Verband darin eine stille Reserve, „deren Hebung ggf. zu einem späteren Zeitpunkt durch geeignete Unternehmenstransaktionen erfolgen kann“. Welche Transaktionen gemeint sind, lässt das Gutachten offen. Wer heute zeichnet, sollte wissen, dass der Satz dort steht.
Eine von dreien antwortet
männer* hat Gudrun Fertig, Anna Farina Motzek und Karin Beutelschmidt am 4. September schriftlich befragt und die Anfragen am 8. September um die Punkte aus dem Gründungsgutachten ergänzt. Die Fristen liefen am 11. und am 15. September ab. Gudrun Fertig antwortete am 10. September – auch auf die Fragen, die an die Aufsichtsratsvorsitzende gerichtet waren. Ihr Statement im Wortlaut:
„Die Special Media SDL GmbH wurde von der SIEGESSÄULE – Queere Medien eG für symbolische 4 Euro gekauft. Damit ist eine Holdingstruktur entstanden, mit einer Mutter-Genossenschaft, der zu 100% eine Tochter-GmbH gehört, die vorher planmässig saniert wurde. Das gesamte Genossenschaftsvorhaben inklusive einem Business Plan für die Genossenschaft und die GmbH wurde vom genossenschaftlichen Prüfungsverband mit einem positiven Gründungsgutachten beschieden, ansonsten wäre die Eintragung der Genossenschaft ins Genossenschaftsregister nicht möglich gewesen.
Interne Geschäftsunterlagen wie zum Beispiel Business Pläne oder die Namen von Darlehensgeber:innen veröffentlichen wir – wie im Geschäftsleben auch sonst üblich – nicht. Die Satzung der Genossenschaft ist sowieso öffentlich zugänglich, das ist im Genossenschaftsgesetz so geregelt. Den an einer Mitgliedschaft Interessierten wird sie während des Beitrittsprozesses zusätzlich nochmal extra zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich halten wir uns an alle gesetzlichen Regelungen, sonstigen Vorschriften und an alle Eintragungspflichten in amtliche Register. Die Genossenschaft hat Stand heute 445 Mitglieder. Die Mitglieder der Genossenschaft wurden bereits darüber informiert, dass die beiden neuen Geschäftsführenden der GmbH, Anna Motzek und Markus von Goessel, auch die neuen Vorstände der Genossenschaft sein werden.
Zu den Fragen rund um den Aufsichtsrat gilt auch hier: Der Aufsichtsrat nimmt seine Pflichten ernst, prüft alle Vorhaben im Sinne der Satzung und im Sinne des Prüfungsgutachtens und folgt auch sonst allen rechtlichen und sonstigen Regelungen. Interne Aufsichtsratsprotokolle veröffentlichen wir nicht.“
Anna Farina Motzek hat auf beide Anfragen nicht geantwortet. Karin Beutelschmidt hat sich nicht selbst geäußert.
Nicht beantwortet bleiben damit: was mit dem Gesellschafterinnendarlehen von 316.000 Euro und dem KfW-Förderkredit geschieht, wie der Zinssatz von acht Prozent zustande kam, was mit der stillen Reserve gemeint ist, ob eine externe Unternehmensbewertung vorliegt, wann und durch wen der Kaufvertrag unterzeichnet wurde und ob der Aufsichtsrat über die Befreiung nach § 181 BGB entschieden hat.
Dass Geschäftsunterlagen und Namen von Darlehensgeber*innen vertraulich bleiben, ist ein üblicher und nachvollziehbarer Standpunkt. Danach war allerdings nicht gefragt.
Zwischen Kampagne und Satzung
In Kampagnentext und FAQ findet sich davon nichts. Nicht der Preis, nicht die Verzichte, nicht die acht Prozent, nicht die stille Reserve, nicht die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, nicht der Hinweis auf § 39 Abs. 1 GenG. Die FAQ beantwortet die Frage nach dem Geld damit, unabhängiger Journalismus brauche eine stabile finanzielle Grundlage.
Ein Teil steht in der Satzung, und die ist verlinkt; nach Angaben der Geschäftsführung wird sie Interessierten im Beitrittsprozess zusätzlich zur Verfügung gestellt. Wer sie liest, findet die zwei Jahre Kündigungsfrist, die Aussetzung der Auszahlung unterhalb von 80 Prozent des gezeichneten Kapitals und die mögliche Kürzung der Geschäftsguthaben bei Verlusten. Dort steht auch § 11 Abs. 2: Manuela Kay erhält als Sonderrecht eine Dividende von fünf Prozent des Jahresüberschusses, für Gudrun Fertig wird eine Sonderrücklage gleicher Höhe gebildet, die laut Satzung vornehmlich für journalistische Nachwuchsarbeit verwendet werden soll, also keine Ausschüttung an sie persönlich. Der Prüfungsverband führt beides als Vorabgewinnzuweisung zugunsten von zwei Mitgliedern, zu bedienen aus dem Nachsteuerergebnis. In der Werbung, die verspricht, Gewinne würden reinvestiert, wird das nicht erläutert.
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Die Firma, die im Steckbrief fehlt
Dieselbe Lücke trifft die künftige Führung. Das Gutachten hält auf Seite 10 fest, nach der Übernahme sollten Vorstand und Geschäftsführung neu besetzt werden, es liefen „bereits erfolgsversprechende Bewerbungsgespräche“. Am 26. August stellte die SIEGESSÄULE das Ergebnis vor: Anna Farina Motzek und Markus von Goessel, seit Mitte August in der Geschäftsführung. Dass sie auch neuer Vorstand der Genossenschaft werden, bestätigt die Geschäftsführung. Über Motzek heißt es im Steckbrief unter anderem „Gründerin im Bereich App-Entwicklung“. Firma und Gegenstand fehlen.
Beides steht im Handelsregister. Motzek gründete am 3. März 2025 die Queer World UG mit einem Stammkapital von 300 Euro, als Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin. Eingetragener Gegenstand: eine App zu betreiben, „die umfangreiche queere Informationen listet, wie Bars, Veranstaltungen, Workshops und die Möglichkeit bietet, queere Menschen untereinander zu vernetzen“. Das ist, Zeile für Zeile, das Geschäft von SIEGESSÄULE-Terminkalender, Map, Kompass und place2be.berlin. Seit dem 16. Januar 2026 gehört die Queer World UG nicht mehr Motzek persönlich, sondern zu 100 Prozent der AFM Social Impact Holding UG, eingetragen unter HRB 279341 B.
Was die Queer World UG betreibt, ist im Register nachzulesen. Im Vorstellungstext der neuen Chefin steht es nicht.
Ob Motzek Geschäftsführerin der UG bleibt, ob sie ihre Beteiligung vor der Bestellung offengelegt hat und ob es dazu einen Beschluss oder ein Wettbewerbsverbot gibt: Diese Fragen hat sie unbeantwortet gelassen.
445 Mitglieder, keine Nachschusspflicht
Vieles ist ordentlich gelaufen. Die Gründungshandlungen seien „ordnungsgemäß und sorgfältig durchgeführt und einwandfrei protokolliert“, heißt es in der Schlussbemerkung des Gutachtens. Der Förderzweck sei zulässig, die Organe handlungsfähig, die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet, eine Gefährdung der Belange von Mitgliedern und Gläubigern nicht zu erwarten. Eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen. Für die Belegschaft des Verlags beschloss die Gründungsversammlung ausdrücklich eine Ratenzahlung der Anteile.
Und die Kampagne läuft besser als bekannt. Die 19 Gründungsmitglieder zeichneten 23 Anteile. Zum 28. Mai 2026 waren es 418 Mitglieder mit 500 gezeichneten Anteilen, davon 479 eingezahlt: 239.500 Euro Eigenkapital. Zum 10. September nennt die Geschäftsführung 445 Mitglieder. Das Ziel von 500 Anteilen, ursprünglich für Ende 2025 gesetzt, war Ende Mai erreicht.
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Bei einem einstelligen Kaufpreis kann von einem lukrativen Verkaufserlös für die bisherigen Eigentümerinnen keine Rede sein. Manuela Kay verlässt den Verlag nach 30 Jahren, Gudrun Fertig nach 23. Sie geben ein Unternehmen mit negativem Reinvermögen ab, nachdem auf Forderungen verzichtet wurde.
Ohne Bewertung, ohne Namen
Ob das Gesellschafterinnendarlehen von 316.000 Euro, das von 2020 bis 2024 unverändert in der Bilanz steht, zu den Verzichten vom Februar gehört, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Daneben nennt das Gutachten 149.500 Euro an Krediten, die bereits im qualifizierten Nachrang stehen. Ebenso offen: was mit dem KfW-Förderkredit geschieht, dessen Laufzeit im März 2027 endet und dessen Verträge von 2012 laut Unterlagenverzeichnis auf Kay und Fertig persönlich lauten. Eine externe Unternehmensbewertung liegt nicht vor, das Gutachten nennt nur eine indikative Wertbestimmung im Businessplan. Zur AFM Social Impact Holding UG liegt kein Registerauszug vor; wer hinter ihr steht, ergibt sich aus der Gesellschafterliste der Queer World UG nicht. Und von den sieben Gesellschafterinnen des Vertrags von 2012 stehen heute nur noch vier in der Liste, ein Anteil ist als eingezogen vermerkt.
Drei Dinge bis zur Generalversammlung
Drei Dinge ließen sich vor der Generalversammlung im Herbst erledigen, und alle drei kosten nichts. Das Gründungsgutachten den Mitgliedern von sich aus zur Verfügung stellen, statt es im Register liegen zu lassen. Die Sonderrechte in der FAQ erklären. Und einen Aufsichtsrat wählen, in dem mindestens eine Person sitzt, die weder Anteile an der GmbH hielt noch für sie arbeitet.
Bleibt die Frage, auf die es am Ende ankommt: 178.000 Euro sollen in Soft- und Hardware fließen, mehr als die Hälfte des Geldes, das die Genossenschaft der GmbH leiht. Was genau dafür entsteht und wie daraus der queere Journalismus wird, für den 445 Menschen je 500 Euro gezeichnet haben, wäre die erste Frage an die neue Führung. Im Register steht die Antwort nicht.