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Hat der gefeierte Heiratsantrag des Schiedsrichters Pascal Kaiser vor rund 50.000 Zuschauer*innen im Kölner Stadion ein juristisches Nachspiel? Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen den Amateurschiedsrichter wegen des Verdachts, Geld veruntreut zu haben.
Kaiser hatte im Rahmen des Diversity-Spieltags des 1. FC Köln vor dem Bundesliga-Spiel gegen den VfL Wolfsburg am 30. Januar seinem Partner Moritz einen Heiratsantrag gemacht. Der Antrag wurde über das Stadionmikrofon übertragen und von vielen Fans im Stadion sowie in sozialen Medien zelebriert (wie berichteten). Ein auf dem offiziellen Instagram-Kanal des 1. FC Köln veröffentlichter Clip erreichte bislang rund 3,7 Millionen Aufrufe (Stand 4.2.26).
Verdacht auf Vermögensdelikt
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft steht der 28-Jährige nun im Verdacht, in einem anderen Zusammenhang Geld veruntreut zu haben. Die Ermittlungen beziehen sich nicht auf den Heiratsantrag, den Verein oder den Diversity-Spieltag. Vielmehr geht es um einen möglichen Vermögensdeliktvorwurf aus dem privaten oder beruflichen Umfeld des Beschuldigten.
Nach Recherchen des Tagesspiegels wurde Kaiser im Sommer 2024 kurzfristig als Betriebsleiter in einer Bar in Köln beschäftigt. Dort soll er sich laut Aussagen des Bar-Betreibers mehrfach bereichert haben. Demnach umfassen die Vorwürfe unter anderem den Diebstahl von Wechselgeld aus der Kasse, die Bezahlung privater Ausgaben, etwa eines Geburtstags, auf Firmenkosten sowie die Unterschlagung von Umsätzen. Die Forderungen, so der Betreiber, belaufen sich insgesamt auf rund 5.000 bis 6.000 Euro. Dem Tagesspiegel liegen Chat-Protokolle vor, in denen Kaiser scheinbar erklärt, er wolle die offenen Rechnungen begleichen, was aus Sicht des Barbetreibers allerdings nicht geschehen sei. Außerdem sei bei der Kündigung festgestellt worden, dass Kaiser an der im Arbeitsvertrag angegebenen Adresse nicht erreichbar war. Der Ex-Chef bezeichnete ihn gegenüber dem Tagesspiegel mit Blick auf diese Entwicklung als „Hochstapler“.
Verfahren und Suche nach Kaiser
Nach Angaben aus Ermittlerkreisen war gegen Kaiser bereits ein Strafverfahren wegen Diebstahls und weiterer Vorwürfe eingeleitet worden, das aber vorläufig eingestellt wurde, weil er nicht auffindbar war. Die Staatsanwaltschaft Köln hat inzwischen strafprozessuale Maßnahmen zur Aufenthaltsermittlung ergriffen und sucht Kaiser aktiv. Von einem offiziellen Haftbefehl im strafrechtlichen Sinne ist in den bisherigen Berichten nicht die Rede. Es wurde allerdings von einem zivilrechtlichen Haftbefehl berichtet, der im Zusammenhang mit Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis der Bar bestanden haben soll.
Stellungnahmen und Abwehr der Vorwürfe
Kaiser selbst bestreitet die gegen ihn erhobenen Behauptungen. Über seinen Anwalt ließ er laut Tagesspiegel erklären, dass er nicht verschiedenen Personen Geld schulde und bisher kein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gegen ihn geführt werde. Der Anwalt kündigte rechtliche Schritte gegen „unwahre Tatsachenbehauptungen“ an.
Der Ausgang des Verfahrens ist derzeit offen; bis zu einer abschließenden Klärung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
*Quellen: Der Tagesspiegel, AFP