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An Ostern könnten Münchens Busse und Bahnen bald nicht nur Fahrgäste, sondern auch christliche Botschaften durch die Stadt tragen – zumindest wenn es nach der CSU-Freie-Wähler-Stadtratsfraktion im Münchner Rathaus geht. Mit einem neuen Antrag diese, Fahrzeuge der MVG an hohen christlichen Feiertagen mit bayerischen oder kirchlichen Fahnen auszustatten. Der Antrag fällt mitten in eine hitzige Debatte um queere Sichtbarkeit im öffentlichen Raum. Erst vergangene Woche hatte CDU-Chef Friedrich Merz in der ARD-Talkshow Maischberger die Entscheidung von Bundestagsvizepräsidentin Julia Klöckner (CDU) verteidigt, zum Christopher Street Day keine Regenbogenfahne auf dem Reichstag zu hissen. Seine Begründung: „Der Bundestag ist ja nun kein Zirkuszelt.“
Umso schärfer fällt nun die Kritik am Münchner Antrag aus: Wenn die Regenbogenfahne als „Zirkus“ gilt – warum sollen dann ausgerechnet christliche Fahnen an städtischen Bussen und Bahnen als kulturell „neutral“ durchgehen?
Wie neutral ist das Christentum wirklich?
Befürworter des CSU-Antrags argumentieren, christliche Feiertage seien Teil der deutschen „Leitkultur“ – und daher unproblematisch sichtbar zu machen. Aber auch dieser Anspruch wirft Fragen auf: Wie repräsentativ ist das Christentum heute noch? Laut dem Statistischen Bundesamt gehörten 2023 rund 49 % der Menschen in Deutschland einer der beiden großen christlichen Kirchen an. Die andere Hälfte der Bevölkerung ist konfessionslos, gehört anderen Religionen an oder versteht sich als säkular. In Bayern liegt der Anteil höher: Laut Landesamt für Statistik waren es dort knapp 60 %.
Es stellt sich die Frage, ob christliche Symbole im öffentlichen Raum tatsächlich „neutral“ sind – oder nicht ebenso ein identitätspolitisches Signal, das andere Lebenswirklichkeiten ausblendet. Wenn konservative Stimmen argumentieren, Regenbogenfahnen seien „spaltend“ oder „einseitig“, muss konsequenterweise auch die christliche Symbolik hinterfragt werden.
Dabei ist es nicht so, dass die MVG bislang keine gesellschaftlichen Zeichen zeige: Während der Pride-Woche etwa fahren Münchens Busse und Trambahnen traditionell mit kleinen Regenbogenfahnen – ein symbolisches Signal für Vielfalt. Und auch aus der CSU-nahen Stadtratsfraktion gibt es Offenheit: Sie war beim CSD in München 2024 selbst mit einem eigenen Stand und einer Fußgruppe vertreten – ein Signal, das Differenzierung verdient. Auch Teile der Kirchen setzen längst eigene Zeichen für Vielfalt: So ist etwa die Evangelische Kirche München jedes Jahr mit beim CSD dabei. Der Regenbogen hat auch biblisch-christliche Wurzeln – etwa als Zeichen des Bundes zwischen Gott und den Menschen nach der Sintflut (Genesis 9).
Kontext: Ein alter Streit um Symbole im öffentlichen Raum
Der Antrag mit dem Titel „Christliche Beflaggung von MVG-Fahrzeugen an christlichen Feiertagen“ wurde am 2. Juli 2024 im Münchner Stadtrat eingereicht – unterstützt von den Freien Wählern. Laut CSU sollen Busse und Bahnen der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) künftig mit kleinen bayerischen oder christlichen Fahnen geschmückt werden – konkret zu Festtagen wie Ostern, Pfingsten oder Weihnachten. Dies sei ein Zeichen der „Wertschätzung christlicher Traditionen“, argumentieren die Antragsteller. Im Antragstext heißt es: „Die christlich-abendländische Prägung ist Bestandteil unserer Geschichte und unserer Gegenwart.“ Die Maßnahme solle ‚einen sichtbaren Beitrag zur Wertevermittlung‘ leisten.
Der Antrag erinnert an frühere Initiativen der bayerischen Staatsregierung – etwa das umstrittene Kreuzgebot, mit dem Markus Söder 2018 Kreuze in Behörden verpflichtend machte. Auch im aktuellen Fall argumentiert die CSU mit kultureller Identität und Heimatbezug.
Gleichzeitig aber zeigt sich auch in Bayern ein differenziertes Bild: So wurde zum CSD 2024 etwa vor der Staatskanzlei und auf dem Bayerischen Landtag selbstverständlich die Regenbogenfahne gehisst – ein Zeichen der Solidarität mit der queeren Community, getragen von Ministerpräsident und Landtagspräsidentin.
Rechtlicher Rahmen: Was ist erlaubt?
Fahrzeuge des ÖPNV gehören zu den Stadtwerken München (SWM), die wiederum im Eigentum der Stadt sind. Grundsätzlich wäre es also möglich, Beflaggungen über den Stadtrat zu beschließen. Ob explizit religiöse Symbole dauerhaft auf öffentlichen Fahrzeugen gezeigt werden dürfen, könnte dennoch juristische Fragen aufwerfen – etwa im Hinblick auf die Religionsfreiheit und staatliche Neutralitätspflicht.
*Quelle: Originalantrag der CSU im RIS München (PDF), Friedrich Merz über die Regenbogenfahne, Tagesschau 06/2025, Statistisches Bundesamt: Kirchenmitgliedschaft 2023