Am 10. Oktober beginnt die Woche der Seelischen Gesundheit: über 800 Veranstaltungen bis zum 20. Oktober, vor Ort und online, unter dem Motto „Miteinander statt nebeneinander – für eine Gesellschaft, in der jede Psyche zählt“. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) ist mit vier eigenen Online-Terminen dabei, die Übersicht steht am Ende dieses Textes. „Zugehörigkeit ist ein menschliches Grundbedürfnis – und eine wichtige Voraussetzung für mentale Gesundheit, Vertrauen und gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagt BDP-Präsidentin Thordis Bethlehem in der Pressemitteilung des Verbands.
Derselbe Verband hatte im Gesetzgebungsverfahren geschrieben, die Sparvorschläge gingen „an der Realität der Versorgungssituation in Deutschland vorbei“. Beschlossen wurden sie trotzdem. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das der Bundestag am 10. Juli verabschiedet hat, wandert die ambulante Psychotherapie zum 1. Januar 2027 zurück in die budgetierte Gesamtvergütung. Was das für queere Menschen bedeutet, haben wir in der aktuellen männer* unter dem Titel „Eine queere Notlage“ aufgeschrieben. Hier der Stand drei Monate vor dem Stichtag.
Eingefroren auf 2025
Bisher wurde jede genehmigte Therapiestunde voll bezahlt, außerhalb des Budgets. Ab Januar zahlen die Kassen aus einem Topf, dessen Leistungsmenge auf das Jahr 2025 eingefroren ist, erklärt die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Wie das Geld auf die Praxen verteilt wird, entscheidet jede Kassenärztliche Vereinigung selbst. Leistungen über dem Budget werden nur noch gekürzt ausgezahlt.
Gestrichen sind außerdem zwei Dinge:
- die Zuschläge für den ersten Block einer neuen Kurzzeittherapie,
- die gesetzliche Vorgabe, psychotherapeutische Arbeit je Zeiteinheit angemessen zu vergüten.
Eine zusätzliche Honorarkürzung um 4,5 Prozent hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 9. Juli vorläufig ausgesetzt. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Für queere Menschen trifft das auf eine Versorgung, die schon vorher nicht reichte. Das Risiko einer klinischen Depression liegt in der Community etwa dreimal so hoch wie in der cis-heterosexuellen Bevölkerung. Auf den Beginn einer Psychotherapie warteten Menschen laut Bundespsychotherapeutenkammer schon vor der Reform im Schnitt 142 Tage. Wer einen Platz sucht, an dem die eigene Identität nicht erst verhandelt werden muss, kann deutlich länger warten, denn queersensible Angebote sind strukturell unterversorgt.
Ein Budget, das die Menge von 2025 fortschreibt, schreibt auch ihre Lücken fort.
Die Obergrenze bemisst sich an dem, was 2025 abgerechnet wurde, nicht an dem, was gebraucht wurde. Eine Praxis, die ihr queersensibles Angebot ausbauen will, riskiert ab Januar für jede zusätzliche Stunde, sie nur noch gekürzt bezahlt zu bekommen.
Dringlich für wen?
Die Koalition hat Ausnahmen versprochen, bislang allerdings nur in einem Entschließungsantrag. Ausgenommen werden sollen:
- Behandlungen, die 2026 begonnen haben,
- die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie,
- schwer psychisch Erkrankte nach der KSVPsych-Richtlinie,
- „dringliche Fälle“.
Nach Angaben der DPtV steht die verbindliche gesetzliche Regelung noch aus. Was als dringlich gilt, soll der Gemeinsame Bundesausschuss bis zum 31. Dezember festlegen, einen Tag bevor der Deckel greift.
Für dieses Modell gibt es ein Argument, das man nicht wegwischen sollte. Barbara Dribbusch hat es Anfang August in der taz aufgeschrieben: Klinikpsychiater*innen beklagen, ambulante Praxen nähmen bevorzugt die leichteren Fälle, meist aus sprachgewandten Mittelschichtmilieus. Kriterien, die nach Not statt nach Eloquenz sortieren, könnten das ändern. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, nannte der Zeitung als Maßstab den Schaden, der ohne zeitnahe Behandlung droht. Als Beispiele führte sie den drohenden Verlust des Arbeitsplatzes und Einschränkungen bei der Verantwortung für Kinder an.
Grafik: KI-erstellt
Zwischen der Frist für die Dringlichkeitskriterien und dem Start der Budgetierung liegt ein Tag. Quellen: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung, FAQ zum GKV-Spargesetz (abgerufen am 5. Oktober 2026); Aktionsbündnis Seelische Gesundheit; taz vom 6. August 2026. Die Ausnahmen von der Budgetierung stehen laut DPtV bislang nur im Entschließungsantrag, eine verbindliche gesetzliche Regelung steht noch aus.
Das ist ein vernünftiger Maßstab, und er greift dort zu kurz, wo queere Belastung anders aussieht. Minderheitenstress wirkt selten als plötzlicher Einbruch, sondern als Dauerlast: erlebte Diskriminierung, das ständige Abwägen, wem man sich zeigt, verinnerlichte Abwertung. In den bislang genannten Beispielen für Dringlichkeit kommt nichts davon vor. Wer den Job zu verlieren droht, kann künftig als dringlich gelten. Wer seit Monaten keinen Platz findet, an dem Transition oder Coming-out kein Fremdwort sind, hat dafür bislang kein Kriterium. Selbst ein Dringlichkeitsvermerk löst das zweite Problem nicht. Er beschleunigt den Weg zu einem Therapieplatz, aber er schafft keinen queersensiblen.
Vor dem Jahreswechsel
Zwei Dinge lassen sich jetzt tun.
- Wer ohnehin einen Therapieplatz sucht, hat einen Grund, nicht bis Januar zu warten. Genehmigungspflichtige Therapien, die 2026 beginnen und ins nächste Jahr reichen, sollen laut DPtV auch 2027 ohne budgetbedingte Kürzung bezahlt werden. Für die Akutbehandlung gilt dieser Schutz nicht. Termine für Sprechstunde, Probatorik und Akutbehandlung vermittelt die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116117. Für probatorische Sitzungen und Akutbehandlung braucht es das Formular PTV 11 aus einer Sprechstunde, mit Vermittlungscode.
- Die Kriterien des G-BA entstehen jetzt. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dort ein Stellungnahmerecht. Queere Beratungsstellen, Verbände und queersensible Praxen sollten ihr bis Jahresende liefern, was in den bisherigen Beispielen fehlt: Diskriminierungserfahrung, Gewalt und der fehlende Zugang zu passender Behandlung als drohender Schaden.
Die Aktionswoche fragt, wie eine Gesellschaft aussieht, in der jede Psyche zählt. Bis Silvester entscheidet sich eine kleinere, sehr konkrete Frage: Gilt es als drohender Schaden, wenn jemand keinen Therapieplatz findet, an dem die eigene Identität nicht erst verhandelt werden muss?
INFO
Die BDP-Termine zur Woche der Seelischen Gesundheit, alle online, Anmeldung über edudip via bdp-verband.de:
- Dienstag, 13. Oktober, 19:05 bis 20:30 Uhr: „Zuhören verbindet!“ mit Marlen Nebelung. Digitaler Impuls mit Übungen und Austausch, Eintritt frei. Kontakt: [email protected]
- Mittwoch, 14. Oktober, 18:30 bis 20:00 Uhr: Webinar „Gemeindepsychologie in Organisationen – Gemeinschaftlich handeln, Beteiligung stärken, Wohlergehen fördern“ mit Prof. Dr. Wolfgang Stark (Steinbeis Transferzentrum Innovation and Sustainable Leadership) und Susanna Eder (Alice Salomon Hochschule Berlin).
- Sonntag, 18. Oktober, 17:00 bis 18:30 Uhr: „Der Lucifer-Effekt – Warum Menschen sich hinreißen lassen, gegen ihre eigenen moralischen Grundsätze zu verstoßen“ mit Dr. Monika Sklorz-Weiner. Eintritt frei. Kontakt: [email protected]
- Dienstag, 20. Oktober, 9:00 bis 9:50 Uhr: „Naturerfahrungen als Ressource für psychische Gesundheit – Einblicke in umweltpsychologische Theorie und Forschung“ mit Dr. Patricia Zieris (Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt). Eintritt frei. Kontakt: [email protected]
Hilfe und Beratung: Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr kostenfrei erreichbar unter 0800 1110111, 0800 1110222 oder 116123. Termine für psychotherapeutische Sprechstunden vermittelt die Terminservicestelle unter 116117.
