Foto: Gustavo Fring, pexels.com, gemeinfrei
Sie ist essenziell, wenn es um das Selbstbestimmungsrecht im Krankheitsfall geht. Im Kern legt eine Patientenverfügung fest, welche medizinischen Behandlungen oder lebensverlängernden Maßnahmen erfolgen oder nicht erfolgen sollen. Das wird umso wichtiger, wenn man seinen Willen selbst nicht mehr äußern kann, zum Beispiel weil man im Koma liegt.
Eine Patientenverfügung zu verfassen, ist oftmals nicht angenehm, weil man über Szenarien nachdenken muss, über die man gar nicht nachdenken möchte. Aber sie erspart mitunter viel Leiden. Christian Friedrich vom Mobilen Sozialen Familiendienst in Kastellaun erklärt, auf was es beim Dokument ankommt. Auf Wunsch kann vor Ort eine eigene Patientenverfügung erstellt oder eine bereits bestehende überprüft werden.
Im zweiten Vortrag der monatlichen Reihe berichtet der HIV-Schwerpunktarzt im Infektiologikum Dr. med. Markus Bickel vom Kongress der niedergelassenen Ärzte im HIV Bereich, der Anfang September in Frankfurt stattfindet.
9. und 23.9., Maincheck, Friedberger Anlage 24, Frankfurt, 19:30 Uhr, frankfurt-aidshilfe.de/de/frankfurter-vortraege
