Bashkim Aliu, bis vor wenigen Tagen oberster Theologe des größten muslimischen Dachverbands im Kanton Zürich, hat nach Recherchen der SonntagsZeitung alle Ämter verloren. Gestritten wird jetzt über Steuergelder – dabei liegt das Problem eine Ebene tiefer, auf den Kanzeln der Moscheen.
Aliu leitete bis Mitte dieser Woche die Imam-Kommission der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS) und war die leitende theologische Instanz der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ). Die FIDS hat ihn per sofort von seinen Aufgaben entbunden, bei der VIOZ trat er von allen Funktionen zurück. Er selbst wollte sich nicht äußern.
Foto: Armend Nimani / AFP
Pristina, 10. Oktober 2017: Einige Hundert Menschen laufen beim ersten Pride des Landes mit.
Auslöser ist ein Facebook-Beitrag von 2017. Darin nannte Aliu den ersten Pride im Kosovo eine „Parade der Schande“. In Pristina waren damals einige Hundert Menschen unter Polizeischutz marschiert, mit Staatspräsident Hashim Thaçi im Zug. Dazu kommt eine Reise nach Doha im Januar 2024: Aliu besuchte die Generalversammlung der Internationalen Union Muslimischer Gelehrter (IUMS), die die SonntagsZeitung als eng mit der Muslimbruderschaft verflochten beschreibt. Auf derselben Konferenz sprach der damalige Hamas-Chef Ismail Haniyeh. Die FIDS erklärte, davon erst durch die Presseanfrage erfahren zu haben – obwohl Aliu die Reise selbst auf Facebook öffentlich gemacht hatte.
Wofür das Geld fließt
„Steuergelder für fundamentalistischen Islam?“, fragt Der Bund. Die Zahlen: Von 2017 bis 2025 erhielt die VIOZ rund 2,5 Millionen Franken vom Kanton Zürich, und zwar für QuaMS, die muslimische Seelsorge in Spitälern, Kliniken und Gefängnissen. Seit 2026 zahlen die reformierte und die katholische Landeskirche aus ihren Staatsbeiträgen. Laut Bund sind es je rund 750.000 Franken im Jahr, die reformierte Landeskirche selbst bezifferte ihren Beitrag an die VIOZ auf rund 530.000 Franken jährlich. Die Stadt Zürich gibt 50.000 Franken pro Jahr. Die beteiligten Stellen erklärten, man nehme die Vorwürfe ernst und prüfe sie.
Handlung und Würde
Auf die Recherche reagierte die FIDS mit einer Formel: Nach klassischer islamischer Rechtslehre seien gleichgeschlechtliche Handlungen nicht erlaubt, man unterscheide aber zwischen der Bewertung einer Handlung und der Würde eines Menschen. Exotisch ist das nicht.
Im August 2015 zitierte Vitus Huonder, Bischof von Chur, in Fulda die Stellen aus dem Buch Levitikus, nach denen auf homosexuelle Handlungen der Tod steht. Er sprach zunächst von einem Missverständnis und entschuldigte sich später. Die Bündner Justiz sah kein strafbares Verhalten, Bischof blieb er bis 2019. Zu seinem Bistum gehört der Kanton Zürich, und dessen katholische Kirche finanziert heute die VIOZ mit.
Foto: Mathias Rätz
Olaf Latzel im Amtsgericht Bremen. Fünf Prozent seines Gehalts hat ihn das bei seiner Kirche gekostet.
In Bremen nannte Pastor Olaf Latzel CSD-Teilnehmende 2019 „Verbrecher“. Nach Jahren durch die Instanzen wurde das Strafverfahren gegen 5.000 Euro an das Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben eingestellt. Die Landeskirche kürzte ihm für vier Jahre das Gehalt um fünf Prozent, seine Gemeinde behielt er.
Wer der muslimischen Seelsorge wegen Aliu das Geld streichen will, hätte es 2015 der katholischen streichen müssen.
Gemessen werden muss, was von der Kanzel kommt.
Und da haben die Kritiker*innen der Förderung einen Punkt. Wer mit öffentlichem Geld arbeitet, sollte wissen, was sein oberster Theologe öffentlich postet. Aliu ist auch kein Einzelfall: Laut SonntagsZeitung predigte der kosovarische Imam Fadil Musliu, der Homosexualität 2022 im Fernsehen eine „pathologische Störung“ nannte, allein 2025 in Moscheen in Zuchwil, Zürich-Schwamendingen, Luzern und Aarburg. Ein FIDS-Mitgliedsverband warb dafür. Die FIDS verweist auf die Verantwortung der einzelnen Moscheen.
Wer am Bett sitzt
Ein Grund, die Seelsorge zu streichen, ist das nicht. Im Spitalbett und in der Zelle liegen auch queere Muslim*innen, und ihnen hilft nur eine Seelsorge, die sie nicht für eine Schande hält. Kanton, Stadt und Kirchen könnten ihr Geld an prüfbare Bedingungen knüpfen: verbindliche Regeln für Gastprediger in den Mitgliedsmoscheen, Ansprechpersonen für queere Gläubige. Dass es diese Gläubigen gibt und dass sie gesehen werden wollen, zeigte im März in Berlin das Plakat „Ich bin Muslim“ mit zwei sich küssenden Männern. Teile davon wurden abgekratzt.
Im vergangenen Jahr ließ sich Aliu beim Imam-Treffen im Zürcher Stadthaus mit Corine Mauch fotografieren, der ersten offen lesbischen Stadtpräsidentin Zürichs. Die Frage, an der sich das Geld messen lassen muss, ist eine andere: Kann ein schwuler Muslim, der heute in einem Zürcher Spital liegt, nach dem muslimischen Seelsorger rufen – ohne Angst vor der Antwort? *ck